Leipzig (dpa/sn) - Darf die evangelische Kirche in Sachsen bei der Genehmigung von Sonntagsarbeit in Callcentern ein Wörtchen mitreden oder nicht? Über diese Frage entscheidet heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Kirche hatte auf eine Beteiligung in den Verfahren zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gepocht, der Freistaat Sachsen hatte das abgelehnt. Daraufhin klagte die Kirche und hatte in den beiden Vorinstanzen Erfolg.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschied, dass die Kirche zu beteiligen sei. Das Arbeitszeitgesetz schütze die Sonn- und Feiertagsruhe. Deren Einhaltung könne die Landeskirche aufgrund einer noch immer geltenden Bestimmung aus der Weimarer Reichsverfassung einfordern, so das OVG.
Über die Berufung des Landes gegen dieses Urteil wird am heutigen Mittwoch in Leipzig verhandelt. Mit einer Entscheidung wird im Laufe des Tages gerechnet.
