Lehrerin schlägt Schüler:Bei Verspätung Kopfnuss

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Sie verteilte Ohrfeigen, Kopfnüsse und Schläge auf den Hinterkopf: Jetzt wurde eine Berliner Lehrerin zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie ihre Schüler züchtigte.

Constanze von Bullion

Sieglinde B. gehört zu den Menschen, die vom pädagogischen Klimbim unserer Zeit wenig zu halten scheinen. Frau B. war Lehrerin in Eichwalde, einem gutbürgerlichen Wohnort an der Dahme bei Berlin. Dort steht seit Vorkriegszeiten eine Schule, Sieglinde B. hat Deutsch, Mathematik und Kunst unterrichtet. Seit August 2006 war die 57-Jährige für ein erstes Schuljahr zuständig. Sie kennt sich da aus, ist seit 1971 im Beruf, und damit die Kinder gleich begriffen, wo es so langgeht, hat sie ihnen etwas Disziplin beigebracht.

Angst im Klassenzimmer: Eine Berliner Lehrerin schlug ihre Schüler. Jetzt muss sie deshalb eine Geldstrafe zahlen. (Foto: Foto: dpa)

Als ein Schüler zu spät kam zum Beispiel, schlug sie ihn auf den Kopf. Als mal falsch von der Tafel abgeschrieben wurde, gab es eine Kopfnuss. Als ein Kind zu langsam seinen Pinsel auspackte, bekam es eine geknallt, auch für das Verbreiten von Unruhe im Klassenzimmer setzte es was.

Weil Sieglinde B. ihre Schüler in mindestens vier Fällen "mit der flachen Hand gegen den Kopf" geschlagen hat, muss sie nun mehrere tausend Euro Strafe zahlen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) wies eine Revision der Pädagogin gegen ein Urteil des Landgerichts Potsdam zurück. Damit ist das Urteil rechtskräftig, das Sieglinde B. im November 2008 der vorsätzlichen Körperverletzung im Amt für schuldig befand. Damals wurde sie zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt. Das Landgericht Potsdam muss diese Strafe nun neu berechnen. Denn Frau B. hat gekämpft, und sie hat erreicht, dass von ursprünglich sieben Züchtigungen, die man ihr vorwarf, nur vier als bewiesen gelten.

"Ich will nicht mehr in die Schule"

Ans Licht gekommen ist die Sache im Januar 2008, als vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen der erste Prozess begann, in dem eine Brandenburger Lehrerin sich wegen Gewalt an der Schule verantworten musste.

Kinderschutzverbände sprachen von einem kleinen Wunder, denn üblicherweise werden solche Fälle vertuscht. Sieglinde B. aber wurde vom Schulamt versetzt. Sie bestritt dann energisch, was Eltern und Kinder dem Gericht vortrugen. So erzählte eine Mutter, die Lehrerin habe ihre Schüler bald nach der Einschulung in die Kategorien gut, mittel oder schlecht eingeteilt. Ihr Sohn habe entmutigt aufgegeben und seinen Eltern einen Brief geschrieben, in dem er feststellte: "Ich bin so blöd. Ich will nicht mehr in die Schule."

Wohl einfach überfordert

Sieglinde B. sah das naturgemäß anders, und als das Amtsgericht sie zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilte, zog sie vors Landgericht Potsdam. Das sah fünf Übergriffe als erwiesen an und verhängte statt der Bewährungs- eine Geldstrafe. Die Lehrerin sei wohl überfordert gewesen. Für Sieglinde B. muss damals eine Welt zusammengebrochen sein, sie soll zeitweise in einer psychiatrischen Klinik gewesen sein. Das Gericht wollte angeblich sogar dort verhandeln, aber sie soll sich geweigert haben, ihr Zimmer zu verlassen.

Dann wollte sie in Revision gehen, aber das OLG Brandenburg hat das verworfen. Es hat die Verfolgung eines der Tatvorwürfe eingestellt, weil er zeitlich nicht klar genug abgegrenzt wurde. Dies müsse bei der Geldstrafe berücksichtigt werden. In den übrigen vier Fällen aber gebe es keine Verfahrensfehler, eine Revision sei damit "offensichtlich unbegründet".

© SZ vom 15.12.2009/holz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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