Lehrer-Bewertung:Spickmich.de vor Bundesverfassungsgericht

Neue Runde im Streit um das Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de: Die vor dem BGH unterlegene Lehrerin will nun das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Der Rechtsstreit zwischen einer Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen und dem Lehrer-Bewertungsportal Spickmich.de geht in eine neue Runde. Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, will die Pädagogin nach ihrer Niederlage am Bundesgerichtshof vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Lehrer-Bewertung: Das Internetportal spickmich.de ist Gegenstand eines Rechtsstreits, der nun bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen soll

Das Internetportal spickmich.de ist Gegenstand eines Rechtsstreits, der nun bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen soll

(Foto: Foto: dpa)

Der Anwalt der Klägerin, Peter Scholten, sagte der Illustrierten: "Die Klage stützt sich auf die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung." Die Daten der Lehrer würden in diesem Internetportal ohne Einwilligung verwendet.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 23. Juni die Revision der Lehrerin aus Moers zurückgewiesen. Die Pädagogin war von Schülern in dem Internetportal bewertet worden; im Unterrichtsfach Deutsch erhielt sie die Note 4,3.

Sie pochte auf Löschung des Eintrags mit vollem Namen. Das Urteil hat keine grundsätzliche Bedeutung für andere Bewertungsportale im Internet.

Es handele sich "durchaus um einen Einzelfall, aber nicht um den letzten", betonte die Vorsitzende Richterin des BGH-Senats, Gerda Müller, damals. Wie mit anderen Bewertungsportalen umzugehen sei, müsse offen bleiben.

Auf spickmich.de können registrierte Schüler ihre Lehrer innerhalb von vorgegebenen Kategorien bewerten - etwa danach, ob sie "fachlich kompetent", "gut vorbereitet", "menschlich", "motiviert" oder "cool und witzig" sind.

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