Landesarbeitsgericht Düsseldorf:Aberkannter Doktortitel rechtfertigt keine Kündigung

Ein anonymer Hinweisgeber hatte einen 50-Jährigen beim Wissenschaftsministerium und seinem Arbeitgeber angeschwärzt. Daraufhin verlor der Abteilungsleiter eines Maschinenbauunternehmens erst seinen Doktortitel - und dann den Job. Jetzt hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in dem Fall entschieden.

Das unbefugte Führen eines Doktortitels berechtigt den Arbeitgeber nicht zum Rauswurf eines Angestellten. Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf deutlich gemacht. Dem Abteilungsleiter eines Maschinenbauunternehmens war fristlos gekündigt worden, nachdem das Land Nordrhein-Westfalen ihm das Führen seines Doktortitels untersagt hatte. Die Promotion des 50-Jährigen stammte von einer privaten Uni in den USA.

Der Arbeitgeber habe dem Abteilungsleiter keine arglistige Täuschung nachweisen können, befand das Gericht. Zudem habe das Unternehmen nicht dargelegt, dass der Titel für die Einstellung des Diplom-Kaufmanns entscheidend gewesen sei - sein Verlust somit auch seine Entlassung rechtfertige (Az.: 2 Sa 950/13).

Ein anonymer Hinweisgeber hatte den 50-Jährigen beim Wissenschaftsministerium und bei seinem Arbeitgeber angeschwärzt. Der Diplom-Kaufmann konnte aber eine Doktorarbeit vorweisen und eine große Menge Unterlagen beibringen, die er dafür benötigt haben will. Auch die Meldebehörde habe den "Dr." anstandslos in den Personalausweis eingetragen.

Nach bestem Wissen und Gewissen

Er habe den Titel nicht gekauft, sondern die Doktorarbeit nach "bestem Wissen und Gewissen" selbst geschrieben, beteuerte der Kläger, der die Steuerabteilung des Unternehmens geleitet hatte. Zehn Monate habe er wegen der Doktorarbeit im Beruf ausgesetzt. Vom Verbotsschreiben des NRW-Wissenschaftsministeriums und von seiner fristlosen Entlassung sei er völlig überrascht worden: "Für mich ist das ein absoluter Alptraum."

Die fristlose Kündigung war ohnehin wegen eines Formfehlers nichtig. Es fehlte die Anhörung des Betriebsrats. Der Kaufmann einigte sich mit seinem Arbeitgeber am Montag schließlich auf einen Vergleich: Bis November 2014 ist er freigestellt, bekommt aber weiterhin volles Gehalt und fast 50.000 Euro Bonus. Außerdem erhält der Ex-Abteilungsleiter ein gutes Zeugnis und monatlich fast 600 Euro als Ersatz für den Dienstwagen. Dann endet das Arbeitsverhältnis.

Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf hatte sich in zweiter Instanz mit dem Fall befasst.

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