Süddeutsche Zeitung

Kündigung:Wer bei der Kirche arbeitet, fällt vom Glauben ab

Moral vor Arbeitsrecht: Wer in kirchlichen Einrichtungen tätig ist, kann leicht entlassen werden. Das muss der Gerichtshof für Menschenrechte überprüfen.

Heribert Prantl

Woran erkennt man einen kirchlichen Kindergarten? Woran ein katholisches Altersheim, woran ein evangelisches Krankenhaus? In Zukunft daran, dass dort immer mehr Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an der Pinnwand hängen. Die Straßburger Richter verändern das Arbeitsrecht, das in diesen Häusern zu gelten hat.

Woran erkennt man die Einrichtungen der kirchlichen Wohlfahrt? Früher haben dort Nonnen und Diakonissen gewirkt, sie haben das Bild dieser Häuser geprägt. Das ist vorbei. Wenn man heute das Schild am Eingang abschraubt, wird nicht unbedingt mehr deutlich, wer eigentlich der Betreiber des Hauses ist: die Caritas? Ein anderer kirchlicher Verband? Die Arbeiterwohlfahrt? Eine gemeinnützige GmbH? Die Kommune?

Man muss, wenn denn die Qualität der Arbeit stimmt, über diese Egalität nicht klagen - weil Krankenhäuser, Kindergärten und Pflegeheime nun einmal nicht in erste Linie Orte für religiöse Mission, sondern für soziale Hilfe sind. Die Kunden, also die Kinder, die Alten oder Kranken merken nicht unbedingt, wo sie betreut werden. Die Lehrer, Ärzte und Pflegekräfte in kirchlichen Einrichtungen merken freilich sehr wohl, wo sie arbeiten: in prekären Arbeitsverhältnissen.

Sie sind beschäftigt in Räumen, in denen ein verdünntes staatliches Arbeitsrecht gilt, das mit viel kirchlicher Moral aufgefüllt wird. Wer nicht gottgefällig lebt, wer sich scheiden lässt, sich nicht so gibt, wie sich die Kirche das Leben eines Christenmenschen vorstellt, muss mit seiner Kündigung rechnen. Unter Arbeitsjuristen kursiert der bittere Spruch: Wer bei der Kirche arbeitet, fällt vom Glauben ab. Der Spruch bezieht sich auch darauf, dass Kirchen und kirchliche Wohlfahrtsverbände dann, wenn es um Tarifverträge und Bezahlung geht, dem Mammon mehr dienen als den Menschen. Kirchen sind knausrige Arbeitgeber.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg schaut sich das alles sehr genau an. Im September vergangenen Jahres hatte er die Kündigung eines Kirchenmusikers wegen einer außerehelichen Beziehung für menschenrechtswidrig erklärt. Im jüngsten Urteil hat er nun freilich die Kündigung einer Kindergärtnerin gebilligt, die in eine Sekte eingetreten war.

Dieses jüngste Urteil zeigt, dass in Straßburg nicht blindwütig laizistische Richter sitzen, die ohne jedes Verständnis für die Interessen der Kirchen agieren. Die Richter dort sind aber nicht bereit, das umfassende, Arbeitnehmer so oft diskriminierende Sonderarbeitsrecht zu akzeptieren, das in Deutschland im Bereich der kirchlichen Wohlfahrt praktiziert wird. Die Straßburger Linie entwickelt sich so: Der normale Angestellte soll nicht darunter leiden, dass in Deutschland viele Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser nicht vom Staat, sondern von Kirchen betrieben werden.

Kirchen sind zwar religiöse Tendenzbetriebe. Sie müssen sich aber auch an die rechtlichen Tendenzen halten. Davon hängt die Zukunft ihrer Wohlfahrt ab.

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SZ vom 04.02.2011/holz
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