Kündigung wegen der Elternzeit:Der abgelehnte Mustervater

Nur wenige Väter nehmen für ihr Kind eine berufliche Auszeit. Statt Zuspruchs erntet mancher Pionier Schikanen.

Alexander Schmitt verhielt sich so, wie die Politik es mit ihren Fördermaßnahmen erreichen will: Vor eineinhalb Jahren meldete er Elternzeit an, um sich um seine kleine Tochter kümmern zu können. Drei Stunden später bekam er seine Kündigung in die Hand gedrückt. Schmitt verwies auf seinen Kündigungsschutz, woraufhin sein Arbeitgeber die Entlassung zurücknehmen musste. Ab da sah sich Schmitt allerdings massiven Schikanen ausgesetzt. Wenn 2007 das Elterngeld in Kraft tritt, wird mehr Verständnis von Arbeitgebern nötig sein. Denn dann sollen nach dem Willen der Politik mehr Väter in Elternzeit gehen als bisher.

Der abgelehnte Mustervater: Nur wenige Väter nehmen für ihr Kind eine berufliche Auszeit. Statt Zuspruchs erntet mancher Pionier Schikanen.

Väter in Elternzeit: Für manchen Arbeitgeber eine "Zumutung".

(Foto: Foto: iStockphoto)

Seit 1986 haben Eltern in Deutschland das Recht auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. 2001 wurden die Möglichkeiten deutlich ausgeweitet, um die Elternzeit auch für Väter attraktiver zu machen. Seither können Mutter und Vater die insgesamt dreijährige Elternzeit nicht nur nacheinander nehmen, sondern auch gleichzeitig in Teilzeitarbeit.

Trotz der neuen Möglichkeiten nehmen allerdings nach wie vor nicht allzu viele Väter Elternzeit: Eine Zwischenbilanz des Bundesfamilienministeriums vom Juni 2004 ergab, dass zwar rund drei Viertel der berechtigten Eltern ihren Anspruch wahrnehmen, dass aber nur bei 4,9 Prozent auch der Vater in Elternzeit geht. Bei 4,7 Prozent nutzen Vater und Mutter das Modell gemeinsam in Teilzeit, nur bei 0,2 Prozent bleibt der Vater allein für die Kinderbetreuung zu Hause.

Für Schmitt , der in Wirlichkeit einen anderen Namen hat, war von vorneherein klar, dass auch er in Elternzeit gehen würde, wenn er Kinder habe. "Ich finde es selbstverständlich, viel Zeit mit meinem Kind zu verbringen - und gerade die ersten Jahre sind eine wichtige Zeit", sagt er. Als dann vor knapp drei Jahren seine Tochter zur Welt kam, blieb die erste Hälfte der Elternzeit die Mutter zu Hause, die zweite Hälfte er. Doch bevor es soweit war, hatte er einen höchst unschönen Kampf mit seinem Arbeitgeber auszufechten.

Zum Glück hatte Schmitt die Tücken der Elternzeit beachtet: Bisher musste diese spätestens acht Wochen vor Antritt beim Arbeitgeber angemeldet werden - allerdings trat auch der Kündigungsschutz frühestens acht Wochen vor der Elternzeit in Kraft. Ab 2007 wird die Anmeldefrist sieben Wochen betragen, so dass man eine Woche Zeit hat, mit Kündigungsschutz die Elternzeit anzumelden. Schmitt blieb allerdings genau ein Tag - und diesen nutzte er.

Sein Arbeitgeber wusste über diese Feinheiten nicht Bescheid und kündigte Schmitt, der sich noch in der Probezeit befand, kurzerhand, "weil er meine Elternzeit als Zumutung ansah". Schmitt wies ihn auf seinen Kündigungsschutz hin, woraufhin der Chef nach Rücksprache mit seinem Anwalt die Entlassung wieder zurücknehmen musste. "Dabei hat er mir sein Bedauern ausgedrückt, dass es in Deutschland einfach zu schwer ist, Entlassungen vorzunehmen", erzählt Schmitt.

Wenige Tage später entdeckte Schmitt, dass an seinem Computer heimlich eine Überwachungssoftware installiert worden war, die alles mitprotokollierte, was er tat. "Offensichtlich hat mein Chef gehofft, irgendetwas zu finden, was eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt." Er habe ihn deswegen angesprochen und darauf hingewiesen, dass solche Überwachungen in Deutschland illegal sind.

Daraufhin wurde er umgehend bis zum Beginn der Elternzeit von der Arbeit freigestellt. Denn weder er noch sein Chef hatten nach den Vorfällen Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit.

Solche Schikanen scheinen aber zum Glück die Ausnahme zu sein, wenn Väter in Elternzeit gehen. Volker Baisch, Geschäftsführer des Beratungsangebots Vaeter e.V., hat bisher keinen derartigen Fall erlebt. "Nächstes Jahr wird sich das wohl kein Arbeitgeber mehr erlauben können", sagt er. Denn zum 1. Januar 2007 tritt das Elterngeld in Kraft, das als Lohnersatz gezahlt wird und auch ermöglichen soll, dass mehr Väter in Elternzeit gehen, die in der Regel mehr verdienen als die Mütter.

Bei einer Befragung des Allensbach-Instituts vom August 2005 gaben tatsächlich 82 Prozent der Männer zwischen 16 und 44 Jahren an, ihrer Meinung nach liege der geringe Anteil von Vätern in Elternzeit an den meist höheren Einkommensverlusten. 74 Prozent erklärten, Väter befürchteten berufliche Nachteile.

Auch Baisch weiß aus seiner Beratertätigkeit, dass Väter sich oft Gedanken über mögliche Karriereeinbußen machen. "Zum Teil machen sie sich aber zu viele Sorgen." Er kenne zwar einen Fall, in dem der Chef für die nächsten zehn Jahre eine Gehaltserhöhung ausgeschlossen habe, "das ist aber eher die Ausnahme". Generell steige bei Vätern die Nachfrage nach Beratung für Elternzeit. "Ich glaube auf jeden Fall, dass die Elternzeit bei Vätern ab nächstem Jahr mehr angenommen wird", sagt Baisch.

Schmitt hat inzwischen eine neue Arbeitsstelle gefunden. Vor kurzem haben er und seine Frau noch einen Sohn bekommen - und für Schmitt ist klar, dass er auch diesmal wieder in Elternzeit gehen wird.

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