Von außen sieht "The Plough" idyllisch aus. Geweißte Klinkerfassade, Reetdach, Blumenkästen in den Fenstern. So präsentiert sich der Pub in Great Haseley, einem kleinen Ort etwa 60 Kilometer nordwestlich von London, auf seiner Webseite. Im Innern des "Pflug", genauer in der Küche, ist es am Sonntag aber wohl alles andere als friedlich zugegangen. Die Gaststättenbetreiber haben ihren Chefkoch gefeuert - und das eine Woche vor Weihnachten.
Nicht sehr christlich findet das der Geschasste und macht seinem Unmut umgehend Luft. Allerdings begnügt sich Jim Knight nicht damit, bei Freunden Frust abzulassen. Vielmehr kapert er den Twitter-Account seines Ex-Arbeitgebers, um alle Welt an der seiner Ansicht nach ungerechten Kündigung teilhaben zu lassen.
Der erste Tweet könnte dabei durchaus noch als offizielles Statement durchgehen:
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Schnell wird aber klar: Hier twittert nicht irgendwer, sondern der der äußerst erboste "head chef" himself. Im nachfolgenden Post heißt es zum Hintergrund der Entlassung: "Leider wollte er diesen Monat ein Wochenende frei haben und zusätzlich den ersten Weihnachtsfeiertag für familiäre Verpflichtungen, also dachten wir uns, wir schmeißen ihn raus." Im weiteren Verlauf echauffiert sich der 28-Jährige nicht nur über den Zeitpunkt der Kündigung. Er weist auch auf den Umstand hin, dass er erst vor wenigen Monaten Vater geworden sei.
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Mit einem ironischen Weihnachtsgruß beendet Knight seine Racheaktion - nicht ohne eine letzte Spitze gegen "The Plough". Dort, so der gefeuerte Koch, gebe es nämlich Fleisch aus dem Supermarkt zu Premium-Preisen.
Auch wenn Knight mit seinem Vergeltungscoup die Sympathien vieler Arbeitnehmer auf seiner Seite haben dürfte - dem persönlichen Twitter-Profil des einstigen Provinzkochs, @chefjimknight, folgen mittlerweile mehr als 1300 Menschen - eine solche Aktion birgt Risiken. Karsten Kujath, Fachanwalt für Arbeitsrecht, rät grundsätzlich davon ab, den Ex-Arbeitgeber nach einer Kündigung öffentlich zu schmähen. "Damit schmälern Sie bei einer Kündigungsklage Ihre Erfolgschancen." Im Zweifelsfall lieferten Arbeitnehmer ihrem Chef damit erst einen wirksamen Kündigungsgrund. Und theoretisch seien wegen des erlittenen Imageschadens sogar Schadensersatzansprüche möglich.
Kujath rät auch davon ab, Unternehmensaccounts in sozialen Medien nach einer Kündigung weiter zu benutzen. Jim Knight betont auf seinem privaten Twitter-Profil zwar, dass er den Pub-Account nicht gehackt, sondern diesen mit Erlaubnis seiner früheren Arbeitgeber angelegt habe. Doch selbst wenn Arbeitnehmer Firmenprofile auf Anweisung selbst erstellt hätten, so der Arbeitsrechtsexperte, gehörten diese in der Regel dem Arbeitgeber. Nach einer Kündigung müssen entsprechende Accounts demzufolge gelöscht oder übertragen werden. Ulrich Grund, Fachanwalt aus München, rät sogar, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in die Initiative zu gehen, und den Ex-Chef zur Änderung der Passwörter anzuhalten. "Auch nach der Kündigung bestehen Treuepflichten gegenüber dem Arbeitgeber. Deshalb empfiehlt sich ein entsprechender Hinweis."
Ob sein viraler Rache-Coup für Knight ein juristisches Nachspiel hat, ist nicht bekannt. Ein Fan des wehrhaften Kochs appelliert auf Twitter aber schon mal an alle Anwälte, den Fall pro bono, also umsonst, zu übernehmen. Knight selbst meldete sich dort heute auch noch mal zu Wort - mit seinem persönlichen Weihnachtswunder.
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Anmerkung der Redaktion: Die im Text zitierten Tweets von Jim Knight unter @ploughpub wurden inzwischen gelöscht.