Krankmeldungen:Gegen Verschnupfungen aller Art

Einfach mal zu Hause bleiben, wenn's weh tut - das geht nicht. Wie sich kranke Arbeitnehmer korrekt verhalten und welche Pflichten die Firma hat.

M. Wohlrabe

Wenn die Temperaturen im Keller sind, steigen die Krankmeldungen in Unternehmen und Behörden sprunghaft an. Im vergangenen Jahr fehlten Arbeitnehmer durchschnittlich an 12,8 Tagen. Aber auch der bedauernswerteste Grippegeschwächte muss dabei einige wichtige Regeln und Fristen beachten. "Im schlimmsten Falle kann es ansonsten zur Kündigung kommen", warnt Stefan Daub, Fachanwalt für Arbeitsrecht von der Anwaltssozietät Graf von Westphalen in Freiburg.

krank schnupfen Attest, dpa

Krank: Auch bei häufigen Kurzerkrankungen ist eine Kündigung nur schwer möglich.

(Foto: Foto: dpa)

Zunächst sei es wichtig, den Arbeitgeber zu informieren, wenn man krank wird. Dies muss im Regelfall noch am selben Tag, zu Beginn der betrieblichen Arbeitszeit geschehen. "Eine Mitteilung im Laufe des Tages reicht grundsätzlich nicht mehr aus", so Daub. Dabei gebe es verschiedene Wege: Es kann per Telefon, Fax, E-Mail oder sogar per SMS geschehen - wenn dies im Betrieb üblich ist.

Bitte Attest vorlegen!

Dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, muss der Arbeitnehmer in der Regel am darauffolgenden Arbeitstag ein ärztliches Attest einreichen. Allerdings sollte man zuvor einen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen. "Unter Umständen ist es möglich, dass der Arbeitgeber auch eine kürzere Frist für die Vorlage des Attests vorgeschrieben hat", so Arbeitsrechtsexperte Daub. In manchen Tarifverträgen ist auch geregelt, dass ein Attest bereits am ersten Tag der Krankheit vorzulegen ist.

Zweifelt der Chef daran, dass sein Mitarbeiter tatsächlich erkrankt ist, darf er sofort ein ärztliches Attest verlangen. Außerdem kann er sich mit der Krankenkasse des Mitarbeiters in Verbindung setzen und diese bitten, ein Gutachten zur Arbeitsunfähigkeit einzuholen.

18 Monate Krankengeld

Woran man erkrankt ist, kann der Vorgesetzte aus dem Attest nicht erkennen. Wichtig ist: Ändert sich die erwartete Krankheitsdauer, muss man so schnell wie möglich Bescheid geben, damit der Arbeitgeber planen kann. Eine Entgeltfortzahlung steht Arbeitnehmern und Azubis für höchstens sechs Wochen zu. Anschließend zahlt die gesetzliche Krankenversicherung bis zu 18 Monate lang Krankengeld. Privatversicherte müssen eine Zusatzversicherung über das sogenannte Krankentagegeld abschließen.

Viele Arbeitnehmern sorgen sich, wegen ihrer Krankheit abgemahnt oder gar gekündigt zu werden. Dabei sind die Regelungen einfach: Wegen einer Krankheit selbst darf man nie abgemahnt werden. "Eine Abmahnung hat die Funktion einer gelben Karte", erklärt Anwalt Daub. "Ein Chef kann nur abmahnen, wenn es die Möglichkeit gibt, die Situation zu ändern." Bei einer chronischen Krankheit zum Beispiel ist dies jedoch kaum möglich. Schließlich kann ein Arbeitgeber nicht von seinem Angestellten verlangen, weniger krank zu sein.

Auf der nächsten Seite: Was Arbeitnehmer tun können, wenn sie im Urlaub krank werden.

Gegen Verschnupfungen aller Art

Attest per Fax schicken

Auch bei häufigen Kurzerkrankungen ist eine Kündigung nur schwer möglich. ,,Dazu müssen schon deutlich mehr als 30 Krankheitstage pro Jahr vorliegen", so der Arbeitsrechtsexperte. Die Kündigung sei außerdem nur zulässig, wenn der Arbeitgeber von weiteren Erkrankungen in der Zukunft ausgehen müsse und ihm deshalb eine weitere Zusammenarbeit nicht zuzumuten sei. Um eine solche Prognose erstellen zu können, muss der Krankheitsverlauf der vergangenen beiden Jahre analysiert werden.

Sind die Kurzerkrankungen allerdings auf einen früheren Arbeitsunfall zurückzuführen, erwarten Arbeitsgerichte eine erhöhte Rücksichtnahme von den Unternehmen. "Es sind also noch mehr als 30 Krankheitstage erforderlich, damit gekündigt werden kann", sagt Daub.

Urlaubsanspruch hält sich

Besonders ärgerlich ist es, im Urlaub zu erkranken. Auch hier rät der Experte, den Arbeitgeber so schnell wie möglich über die Erkrankung und ihre voraussichtliche Dauer zu informieren. Auch die Adresse am Aufenthaltsort sollte mitgeteilt werden. Sinnvoll sei es zudem, dem Arbeitgeber ein Attest per Fax zu schicken. Zumindest der Urlaubsanspruch wird während der Krankheit nicht verbraucht - die Zeit der Erkrankung muss dem Arbeitnehmer also wieder gutgeschrieben werden.

Doch darf man während einer Erkrankung auch in den Urlaub fahren oder zumindest tagsüber das Haus verlassen? "Erlaubt ist grundsätzlich alles, was dem Heilungsprozess nicht schadet", sagt der Arbeitsrechtler. Eine längere Abwesenheit von daheim sollte aber in jedem Fall mit dem Arzt abgeklärt werden. Am besten spricht man mit seinem Arbeitgeber, um das Vertrauen und das Arbeitsklima nicht zu belasten. "Man sollte bedenken, dass der Chef von den Aktivitäten während der Krankheit erfahren könnte. Je nachdem, was der Arbeitnehmer macht, gerät er dann leicht in den Verdacht zu simulieren oder sich genesungswidrig zu verhalten." Nicht selten würden verhaltensbedingte Kündigungen ausgesprochen, wenn der Chef glaubt, der Arbeitnehmer sei nicht krank.

Burnout und Depressionen

Ist man nicht selbst erkrankt, dafür aber das eigene Kind, besteht ein sogenannter Freistellungsanspruch. Einen solchen haben Mutter oder Vater, wenn ein Arzt der Meinung ist, das Kind müsse zu Hause betreut werden. "Ein Freistellungsgesuch ist allerdings nur möglich, wenn es keine andere Aufsicht im Haushalt gibt", sagt Daub.

Der Arbeitgeber muss übrigens auch dann den Arbeitsplatz freihalten, wenn man für eine unbefristete Zeit krankgeschrieben wurde. Dies gilt vor allem bei psychischen Erkrankungen, Burnout oder Depressionen. "Erst vollständig auskurieren, dann wieder arbeiten", heißt Daubs Devise. Und die gilt sowohl bei langwierigen Erkrankungen als auch bei kurzen Erkältungen. Schließlich sollen keine Kollegen angesteckt werden. "Außerdem hat der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht, seinen kranken Mitarbeiter nach Hause zu schicken, wenn er sich am Arbeitsplatz nur herumquält", sagt Stefan Daub. Denn: "Nur ein gesunder Arbeitnehmer kann gute Arbeit abliefern."

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