Gesundheit:Wie Sie sich richtig krankmelden

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Wer zu Hause bleiben muss, kann den gelben Schein neuerdings auch per Whatsapp anfordern und einreichen. Doch das kann heikel werden.

(Foto: Imago/Westend61)

Am ersten oder am dritten Tag? Am Telefon oder per Whatsapp? Mit Angabe des Grundes oder ohne? Eine Handreichung für eine korrekte Krankmeldung.

Von Ina Reinsch

Krank ist jeder mal. Aber nicht jeder, der sich krank meldet, ist auch arbeitsunfähig. Ob ein Mensch mit Beschwerden arbeiten kann, hängt immer vom Einzelfall ab. Vor allem davon, welche Tätigkeiten er ausübt. So kann eine Informatikerin mit einem Beinbruch in der Regel arbeiten, eine Flugbegleiterin nicht. Doch das sind nicht die einzigen Feinheiten rund um die Arbeitsunfähigkeit (AU). Immer wieder gibt es Ärger, weil Mitarbeiter sich zu spät krank melden, kein Attest vorlegen oder mit ihrer Krankmeldung bei ihrem Vorgesetzten Misstrauen erregen. Besonders dann, wenn das Arbeitsverhältnis ohnehin belastet ist, sollten kranke Arbeitnehmer dem Chef keinen Grund für eine Abmahnung oder gar Kündigung liefern. Hier die wichtigsten Fragen:

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