Schulnoten:Forderung vor Gericht: "sehr gut" statt "ungenügend"

Eine Schülerin aus Hessen wollte ihre Sechsen im Zeugnis vor Gericht in Einsen umwandeln lassen. Ihre Klage wurde abgewiesen - weil sie vor den Prüfungen zu besonderen Hilfsmitteln gegriffen hatte.

So einfach kommt man dann doch nicht an gute Noten: Eine Schülerin ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, drei Sechser in ihrem Zeugnis in drei Einsen umzuwandeln. Das Kasseler Verwaltungsgericht wies die Klage des Mädchens aus dem hessischen Hünfeld auf bessere Noten am Mittwoch ab. Die Begründung: Die Klägerin habe die Prüfungslösungen bereits vorher gekannt. Nur durch diese Schummelei seien ihre herausragenden Leistungen bei ihrem Realschulabschluss 2009 zu erklären.

Eine Schummelei lässt sich auch vor Gericht nicht legitimieren. (Foto: dapd)

In den Prüfungsfächern Englisch, Deutsch und Mathematik hatte die Schülerin so gute Klausuren geschrieben, dass die Schule einen Täuschungsversuch annahm. Der Vater der Schülerin, der im Schulamt in Fulda arbeitete, müsse ihr vorher die Lösungen verraten haben, so die Annahme. Deshalb wurden die Arbeiten mit "ungenügend" bewertet und dem Mädchen der Wechsel aufs Gymnasium verbaut.

Beim Strafprozess gegen den mittlerweile pensionierten Beamten konnte die Weitergabe der offiziellen Lösungshinweise nicht bewiesen werden. Der Vater wurde freigesprochen.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts spielt es jedoch keine Rolle, wie die Zehntklässlerin an die sogenannten Handreichungen für die Korrektoren gelangt sei. Entscheidend sei, dass sie die Lösungen gekannt habe. Davon ist das Gericht angesichts der "markanten Übereinstimmungen" zwischen Klausuren und Lösungsmustern überzeugt. (Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Kassel 3 K 1304/09.KS)

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