Kündigung wegen Wiederheirat:Ein Chefarzt rüttelt am Sonderstatus der Kirche

Kirchlich geführtes Krankenhaus

Die Kirche genießt als Arbeitgeber weiter einen Sonderstatus. Die Grenzen des Selbstbestimmungsrechts sind nun aber enger gezogen.

(Foto: dpa)

Nach Scheidung und Wiederheirat wollte er einfach nur seinen Job behalten dürfen. Nun hat das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil gefällt, das der gesamten Kirche wehtut.

Von Detlef Esslinger, Erfurt

Ulrich Koch, der Vorsitzende Richter, betritt den Saal und sagt, die Revision der Kirche werde abgewiesen. Eben, während der Verhandlung, saß links vor ihm deren Anwalt. Doch nun, zur Verkündung, ist der Mann gar nicht mehr da. Also schaut der Richter nach rechts und grinst den Anwalt des Chefarztes an.

"Sie haben's schon immer gewusst", sagt Koch zu ihm.

Der Anwalt, Norbert Müller sein Name, will nicht "ja" sagen, das wäre ihm zu plump. Also antwortet er: "Man darf vor Gericht nicht lügen, Herr Vorsitzender." Er versucht, sein Feixen zu unterdrücken.

Nach der erneuten Heirat des Mediziners 2008 kündigte ihm das katholische Krankenhaus

War's das jetzt mit diesem Fall? Romuald Adamek ist Katholik und Chefarzt der Inneren Medizin am katholischen St.-Vinzenz-Krankenhaus in Düsseldorf. Nach allem, was über ihn bekannt ist, ist er als Arzt eine Kapazität. Aber sein Name wird wohl auf sehr lange Zeit nicht nur Medizinern, sondern auch Juristen ein Begriff sein. In den vergangenen zehn Jahren haben sich fünf Gerichte siebenmal mit ihm beschäftigt. Nachdem er 2008 seine Lebensgefährtin in zweiter Ehe geheiratet hatte, kündigte das Krankenhaus ihm - sein Dienstvertrag hatte dies für den Fall eines "Lebens in kirchlich ungültiger Ehe" angedroht. Das Arbeitsgericht Düsseldorf, das Landesarbeitsgericht Düsseldorf und das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt erklärten alle die Kündigung für unwirksam - unter anderem mit dem Hinweis, dass das Krankenhaus mehreren Chefärzten, die nicht katholisch seien, eine Wiederheirat zugestanden habe.

Die BAG-Entscheidung war von 2011, normalerweise ist ein Fall damit erledigt. Dieser hier aber nahm dann erst Fahrt auf. 2014 hob das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung auf und schickte den Fall zur erneuten Prüfung nach Erfurt zurück. Das Grundgesetz gestehe der Kirche zu, all ihre Angelegenheiten selbst zu verwalten, fanden die Karlsruher Richter. Dazu gehöre, dass die Kirche selber einschätzen dürfe, welchen wiederverheirateten Chefarzt sie kündige und welchen nicht.

Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgericht, schon damals mit dem heutigen Vorsitzenden Koch, zeigte sich bei der Prüfung 2016 etwas ratlos - und bat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, ihm mit Argumenten gegen das deutsche Verfassungsgericht zu helfen. Im September 2018 wurde dieser Wunsch erfüllt, und ausgestattet mit neuem Werkzeug aus Luxemburg, nahmen sich die Erfurter Richter am Mittwoch erneut des Falles an.

Klar ist: In einem Fall, der solche Karriere macht, geht es um viel mehr als nur um diese spezielle Angelegenheit. "Meine Herren, lang nicht mehr gesehen", ruft der Vorsitzende Koch bei der Begrüßung den zwei Rechtsanwälten zu - und dann geht es erst mal nicht um Romuald Adamek, nicht mal um die Kirchen. Sondern ums Verhältnis zwischen europäischem und deutschem Recht, um "Verfassungsidentität", Kompetenzen von EuGH und BAG, um die Notwendigkeit eines "Vorabgesprächs" mit dem Bundesverfassungsgericht - also um lauter Dinge, die einem mittlerweile 57-jährigen Kläger, seit elf Jahren in zweiter Ehe verheiratet, doch recht abstrakt vorkommen müssen, und die er gewiss nicht zu klären beabsichtigte, als er mithilfe der Justiz nur seinen Job retten wollte. Solange das Verfahren läuft, arbeitet er übrigens weiter in der Klinik.

War's das wirklich?

Aber übers Abstrakte wird es dann doch wieder sehr konkret. Das Werkzeug, das der EuGH geliefert hatte, bestand in dem Diktum: Die Art einer jeweiligen Tätigkeit bestimme, wie streng die Kirche mit ihren Beschäftigten sein dürfe - ob die Religion "eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte Anforderung darstellt".

Und genau das trägt der Vorsitzende Richter Koch nach 55 Minuten Verhandlung, 110 Minuten Beratung und dem Gefeixe mit dem Anwalt Müller vor: Die Vorschrift, "keine nach der Rechtsordnung der katholischen Kirche ungültige Ehe zu schließen, war im Hinblick auf die Art der Tätigkeiten des Klägers keine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung." Übersetzt in Alltagssprache: Ein Chefarzt muss Gravierenderes tun, um für die Kirche unzumutbar zu sein; für Abtreibung werben oder Hass verbreiten, zum Beispiel.

"Das war's", sagt der Vorsitzende Koch, und schiebt nach: "Aus unserer Sicht."

War's das wirklich? Die Kirche könnte nun erneut vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Ob sie dies tut, will sie entscheiden, wenn das schriftliche Urteil vorliegt, wie ein Sprecher in Köln am Mittwochnachmittag erklärt; also in einigen Monaten wohl.

In Erfurter Gerichtssaal macht ein Fernsehteam mit Anwalt Müller ein Interview. Auf die Frage, ob er schon mit dem Chefarzt gesprochen habe, sagt Müller: Nein, er habe ihm eben eine SMS geschickt. Aber jetzt, während des Interviews, habe im Anzug dauernd sein Handy gebrummt.

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