Jobsuche:Als Bewerber gelogen, als Mitarbeiter gefeuert

Falsche Angaben in der Bewerbung können noch nach Jahren zur Kündigung führen.

Falsche Angaben in einer Bewerbung können auch Jahre später noch zu einer Kündigung führen. "Selbst wer unbeanstandet 8, 10 oder 20 Jahre in seiner Position gearbeitet hat, kann ohne Frist gekündigt werden, wenn er sein Zeugnis bei der Bewerbung gefälscht hatte", sagt Jobst-Hubertus Bauer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin. Das gehe aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden- Württemberg in Stuttgart hervor (Az.: 5 Sa 25/06).

In dem Fall hatte ein Unternehmen einem Schweißer nach mehr als acht Jahren gekündigt. Der Mann hatte in seinem Zeugnis von der Industrie- und Handelskammer zwei Prüfungsnoten um eine Zensur nach oben korrigiert.

Nach Einschätzung von Bauer haben sich in den vergangenen Jahren die Fälle von Zeugnismanipulationen gehäuft. "Da wird dann aus einem "ausreichend" ein "befriedigend", oder ein Bewerber erschwindelt sich auf dem Papier Diplom oder Doktortitel."

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