Süddeutsche Zeitung

Jobcoach:Warum bekommen alle anderen einen Corona-Bonus - nur ich nicht?

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Alle Kolleginnen in einer Arztpraxis bekommen eine Prämie - nur eine Mitarbeiterin nicht. Sie hat gute Arbeit geleistet, aber vor Kurzem gekündigt. Soll sie sich wehren?

Von Ina Reinsch

SZ-Leserin Jenny P. fragt: Ich habe nach acht Jahren meinen Job als Medizinische Fachangestellte gekündigt, weil ich woanders bessere Bedingungen gefunden habe. Nun hat mein Chef allen Kolleginnen einen Corona-Bonus von 500 Euro ausgezahlt - nur mir nicht, obwohl ich noch bis Ende des Monats dort arbeite. Das empfinde ich als schreiende Ungerechtigkeit und menschlich komplett daneben. Ich war nicht einen Tag krank und wurde bei meiner Verabschiedung in den höchsten Tönen gelobt. Soll ich mich wehren?

Ina Reinsch antwortet: Liebe Frau K., aufgrund der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Sonderzahlungen bis 1500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Diese Regelung wurde nun bis März 2022 verlängert. Der Corona-Bonus ist eine grundsätzlich freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Den Betrag gibt es zudem nur einmal steuerfrei. Wer 2020 schon 1500 Euro erhalten hat, kann diese Regelung bei seinem Chef nicht noch einmal in Anspruch nehmen. Möglich ist es aber, dass Arbeitgeber den Bonus splitten. Außerdem muss er die Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zahlt. Eine Entgeltumwandlung ist damit ausgeschlossen.

In erster Linie ist der Bonus für in der Pandemie besonders gefordertes Personal gedacht, also für Menschen wie Sie, die in Arztpraxen mit einem hohen persönlichen Einsatz dafür gesorgt haben, dass Patientinnen und Patienten weiterhin die bestmögliche Versorgung erhalten. Er gilt aber nicht nur für systemrelevante Berufe, sondern kann unabhängig von der Branche gewährt werden. Wichtig ist allerdings ein Zusammenhang zur Corona-Pandemie. Die vertragliche Vereinbarung muss daher erkennen lassen, dass es sich um ein steuerfreies Extra zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Krise handelt.

In den meisten Fällen erklärt der Arbeitgeber seinen Angestellten schriftlich, für welches Engagement anlässlich der Pandemie diese freiwillige, einmalige Honorierung erfolgt. Nun stellt sich bei Ihnen die Frage, ob Ihr Chef Sie einfach leer ausgehen lassen darf, nur weil Sie gekündigt haben. Das mag dem Chef zwar nicht schmecken, ändert aber nichts an Ihrem zurückliegenden Einsatz.

Inzwischen beschäftigen sich schon die ersten Gerichte mit dem Thema. In einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Oldenburg ging es beispielsweise um die Rückzahlung eines bereits ausbezahlten Corona-Bonus. Eine Kita-Mitarbeiterin hatte nach der Auszahlung gekündigt. Zwar drehte sich hier alles um die Wirksamkeit einer Rückzahlungsklausel. Das Gericht stellte aber auch fest, dass die Zahlung des Bonus eine bereits erbrachte Arbeitsleistung honorieren soll. Die Sonderzahlung sei aufgrund der besonderen Umstände der Corona-Pandemie gezahlt worden. Nach objektiver Betrachtung wurden damit also die besonderen Belastungen während der Pandemie anerkannt und ausgeglichen und betreffen einen bereits zurückliegenden Zeitraum.

Daher dürfte es dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen, Sie von dieser Sonderzahlung auszunehmen, wenn Sie genauso viel geleistet haben wie die anderen. Dieser Grundsatz verbietet dem Arbeitgeber eine willkürliche, also sachlich unbegründete unterschiedliche Behandlung einzelner Mitarbeiter.

Möchte der Chef die Prämie nicht an alle Angestellten oder in unterschiedlicher Höhe auszahlen, muss er dafür sachliche und objektivierbare Gründe haben. Solange dies nicht vorliegt, müssen die Mitarbeiter der Praxis gleichbehandelt werden. Die Prämie soll ja vorrangig die zurückliegende Leistung in der Pandemie belohnen. Für eine ausschließliche Honorierung der Betriebstreue ist sie ungeeignet. Ob Letzteres auch ein Teilaspekt sein kann, ist gerichtlich noch nicht geklärt. Die besseren Argumente liegen in jedem Fall auf Ihrer Seite.

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