Job:So unterstützt der Staat Väter und Mütter

Bloß kein Sparschwein · So sparen Großeltern richtig für Enkel

Kein Kinderspiel: Welche Leistungen Eltern vom Staat bekommen können und wie sie kombiniert werden können, wird immer komplizierter.

(Foto: Vladimir Godnik/dpa)

Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld, Betreuungsgeld, Familiengeld - auf diese finanziellen Hilfen können Eltern bauen.

Von Franziska Brüning

Elternschaft ist kein Kinderspiel - auch wenn der Staat Mütter und Väter finanziell unterstützt. Die wichtigsten Leistungen zu verstehen und richtig zu kombinieren, wird dabei immer komplizierter.

Mutterschaftsgeld. Berufstätige Mütter, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, bekommen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Derzeit gewähren die gesetzlichen Krankenkassen maximal 13 Euro pro Kalendertag. Der Arbeitgeber stockt dieses Mutterschaftsgeld bis zur Höhe des Nettogehalts auf.

Basiselterngeld. Nach der Zeit des Mutterschaftsgeldes erhalten Mütter und Väter Basiselterngeld - maximal 14 Monate. Sie können die Zeit frei untereinander aufteilen. Dabei kann ein Elternteil höchstens zwölf Monate zu Hause bleiben. Zwei weitere Monate werden nur bezahlt, wenn auch das andere Elternteil zwei Monate lang das Kind betreut. Berechnet wird das Elterngeld nach dem jeweiligen Einkommen. Gezahlt werden 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1800 Euro monatlich. Hausfrauen und Hausmänner werden wie Erwerbslose behandelt und erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro im Monat. Das Elterngeld richtet sich nicht nach dem gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit, der nach wie vor bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes besteht.

Elterngeld Plus. Eltern, deren Kinder nach dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können das sogenannte Elterngeld Plus beziehen oder mit dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) kombinieren. Das Elterngeld Plus ist für jene gedacht, die etwa schon vor dem ersten Geburtstag des Kindes in Teilzeit arbeiten wollen. Sie erhalten Elterngeld Plus in maximal halber Höhe des bisherigen Elterngeldes, aber doppelt so lange - also 24 statt zwölf Monate. Eltern, die mindestens vier Monate lang ihr Kind gemeinsam betreuen und in dieser Zeit die Arbeitszeit auf 25 bis 30 Stunden in der Woche reduzieren, erhalten zusätzliche Elterngeld Plus-Monate.

Bayerisches Betreuungsgeld. In Bayern können Eltern das Betreuungsgeld, das als "Herdprämie" kritisiert und 2015 bundesweit abgeschafft wurde, weiterhin als Landesleistung beziehen. Es ist einkommensunabhängig, wird maximal 22 Monate lang gezahlt und beträgt monatlich 150 Euro. Es wird Eltern gezahlt, die ihr ein- oder zweijähriges Kind nicht in eine öffentlich geförderte Kita geben, sondern die Betreuung selbst übernehmen oder im privaten Umfeld organisieren.

Landeserziehungsgeld Sachsen. Auch Sachsen fördert Eltern, die ihr Kind in den ersten drei Jahren selbst betreuen. Bis zum zweiten Kind ist das Landeserziehungsgeld allerdings einkommensabhängig. Ab dem dritten Kind wird es seit 2015 einkommensunabhängig gewährt und beträgt monatlich 300 Euro. Es wird maximal zwölf Monate lang gezahlt.

Kindergeld. Fürs erste und zweite Kind werden etwa 190 Euro monatlich gezahlt - unabhängig vom Einkommen. Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gewährt und kann maximal bis zum 25. Lebensjahr des Kindes bezogen werden, sofern es seine Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat.

Familiengeld. Für die Zukunft plant Familienministerin Manuela Schwesig die Einführung eines Familiengeldes. Eltern, die beide ihre Wochenarbeitszeit auf 32 bis 36 Stunden reduzieren, könnten demnach bis zu zwei Jahre lang 300 Euro im Monat erhalten, sofern das Kind jünger als acht Jahre ist. Noch ist dieser Vorschlag freilich Zukunftsmusik.

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