Nach dem EuGH-Urteil:Wie die Arbeitszeiterfassung gelingen kann

Nach dem EuGH-Urteil: Back to the future: Die Stechuhr könnte wieder Teil des Arbeitsalltags werden.

Back to the future: Die Stechuhr könnte wieder Teil des Arbeitsalltags werden.

(Foto: Imago)

In Deutschland müssen bald alle Arbeitszeiten dokumentiert werden, zur Not auf Papier. Ein Gutachten zeigt, wie sich dafür das deutsche Arbeitsrecht ändern müsste. Streit ist programmiert.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Es war ein Paukenschlag, als die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Mai 2019 ihr Urteil zur Arbeitszeiterfassung verkündeten. Arbeitgeber, so die Entscheidung, müssen die Arbeitszeiten sämtlicher Mitarbeiter erfassen - auch im Home-Office oder Außendienst. Anders könnten weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden noch die Überstunden verlässlich ermittelt werden. Die deutschen Arbeitgeber waren entsetzt und warnten vor der Rückkehr zur Stechuhr. Die Gewerkschaften waren entzückt und forderten eine rasche Umsetzung. Und die Regierung? Gab ein Gutachten in Auftrag.

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