Insolvenz:Licht aus, Tür zu

Insolvenz: Niemand weiß, wie viele kleine Unternehmen wegen der Corona-Krise dichtmachen werden.

Niemand weiß, wie viele kleine Unternehmen wegen der Corona-Krise dichtmachen werden.

(Foto: Alamy / Mauritius Images)

Insolvenz gilt als großes Versagen - dabei kann das jedem Selbständigen passieren. Neben dem beruflichen Scheitern ist es oft auch ein persönliches Drama. Und kaum einer redet darüber.

Von Sigrid Rautenberg

Am Geldautomaten holen ihn die schlechten Erinnerungen ein. Zu präsent ist für Stephan Müller noch die Zeit, als er zittern musste, ob der Automat noch etwas ausspuckt. Obwohl die Insolvenz seines Unternehmens inzwischen acht Jahre her ist, fällt es ihm noch immer schwer, darüber zu sprechen. Nur engste Freunde und die Familie wissen davon.

Müller, der wie alle Betroffenen in diesem Text in Wirklichkeit anders heißt, ist Informatiker und hatte 2008 ein Fachgeschäft für Computertechnik übernommen. Mit der Idee, sich selbständig zu machen, liebäugelte er schon länger. Sein Job als Vertriebsleiter war eine sichere Sache, machte ihm aber keinen Spaß mehr. Über die Nachfolgebörse der IHK fand er das Unternehmen, fachlich schien es perfekt zu seinem Hintergrund zu passen.

Der Vorbesitzer rechnete ihm vor, wie profitabel es lief. Müller ließ noch einen Unternehmensberater über die Zahlen schauen, lieh sich Geld bei der Bank und Verwandten und kaufte es. Mit acht Mitarbeitern betrieb er fortan das Geschäft.

"Ich war naiv", sagt Müller heute. "Im Nachhinein hätte mir klar sein müssen, dass es ein auslaufendes Geschäftsmodell war. Der Laden lief nie wie vorgerechnet." Zunehmend dominierten die großen Onlineshops den Markt, verkauften Computer zu Preisen, die teilweise unter seinen Einkaufspreisen lagen. "Ich versuchte alles, verdoppelte das Werbebudget, gewährte Rabatte, versuchte, Firmenkunden zu akquirieren und den Service auszubauen."

"Das war Super-GAU und Befreiung zugleich"

Er arbeitete bis an seine Grenzen, setzte neue Hoffnungen in einen eigenen Onlineshop. Aber die Umsätze sanken kontinuierlich. Müller schoss privates Geld nach, wollte noch immer an die Wende glauben. "Man sieht ja so viele Hoffnungsschimmer. Ich brauchte lange, um festzustellen, dass es nicht mehr ging." Seine Lieferanten verlangten mittlerweile Vorkasse oder Barzahlung der Ware. Schließlich der Schock am Geldautomaten: nichts. Fast gleichzeitig kündigte seine Bank den Kredit. Die GmbH war zahlungsunfähig. Ihm blieb nur der Gang zum Amtsgericht, um Insolvenz anzumelden. Als Müller herauskam, atmete er tief durch: "Das war Super-GAU und Befreiung zugleich."

Dass ein Insolvenzantrag für die meisten Schuldner befreiend ist, weiß auch Reinhold Horn. Der Jurist ist Insolvenzverwalter in der Kanzlei Herbold & Horn. "Viele stehen ja mit dem Rücken zur Wand und haben gekämpft wie Don Quichote gegen die Windmühlen", sagt er. "Mit dem Antrag ist der Druck erst einmal raus."

Ein Betrieb ist dann insolvent, wenn er zahlungsunfähig ist, also die Forderungen seiner Gläubiger nicht mehr rechtzeitig bezahlen kann oder überschuldet ist. Um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen, wird beim Amtsgericht ein Antrag gestellt. Unternehmen bestimmter Rechtsformen wie GmbH oder AG sind bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes verpflichtet, dies unverzüglich zu tun. Aber auch Gläubiger wie Lieferanten, Banken, Krankenkassen oder das Finanzamt können den Antrag stellen.

Der Richter bestellt einen Insolvenzverwalter, der zunächst das Vermögen sichert und danach bewertet. Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Horn erklärt: "Dazu müssen wir entscheiden: Wird das vorhandene Vermögen sofort verwertet und damit das insolvente Unternehmen zerschlagen, oder lohnt sich eine Sanierung und Weiterführung?"

"Eine Insolvenz ist eine Katastophe, aber nicht überraschend"

Ein weiteres Ziel: Dem Schuldner - sofern es sich um eine natürliche Person handelt - soll ermöglicht werden, sich von seinen restlichen Schulden zu befreien. Für Unternehmen gilt das sogenannte Regelinsolvenzverfahren, für Privatpersonen oder ehemalige Selbständige das Verbraucherinsolvenzverfahren. Für Letzteres können sich überschuldete Menschen freiwillig entscheiden.

Reinhold Horn ist nach dem Studium eher zufällig in einer Kanzlei für Insolvenzverwaltung gelandet. Die Aufträge bekommt seine Kanzlei durch Zuteilung der Amtsgerichte, die sich dabei an der Größe des insolventen Betriebes und der Erfahrung der Kanzlei orientieren. Die Mandate haben sich im Laufe der Zeit verändert. Vor rund 15 Jahren waren es Druckereien, Wäschereien oder Fotoläden, die Konkurs gingen. Oft macht technischer Fortschritt Geschäftsmodelle obsolet. In absehbarer Zeit, glaubt Horn, hätte die sich verändernde Mobilität beispielsweise Autozulieferer in Schwierigkeiten gebracht. Auch ohne die Corona-Krise.

Nun wird die dadurch ausgelöste Wirtschaftskrise eine noch völlig unübersehbare Zahl von Unternehmen und Selbständigen in die Insolvenz bringen, auch wenn die Bundesregierung mit großer Anstrengung dagegensteuert. Dabei lief es sehr lange gut, die Zahl der Insolvenzen in Deutschland ging seit zehn Jahren zurück. Knapp 19 000 Firmeninsolvenzen gab es 2019. Die große Mehrheit der Unternehmen machte nicht wegen Zahlungsunfähigkeit dicht, sondern weil sich beispielsweise kein Nachfolger fand, sie verkauft oder schlicht aufgegeben wurden.

Schon vier Jahre vor der Insolvenz war Benno Viersen klar, dass sich sein Unternehmen in einer gefährlichen Abhängigkeit von einem Großkunden befand. Mit zuletzt 30 Mitarbeitern erwirtschaftete seine Medienagentur Millionenumsätze. Ein Jahr bevor er den Kunden tatsächlich verlor, machte Viersen bereits einen Notfallplan. "Eine Insolvenz ist eine Katastrophe, einschneidend und ärgerlich, aber nicht überraschend", sagt Viersen.

"Gegen jede Vernunft unterschrieb ich die Bürgschaften"

Das Unternehmen hatte er noch als Student gegründet. Nachts arbeitete er als Angestellter, tagsüber jagte er Aufträgen hinterher. 30 Jahre lang lief es sehr erfolgreich. "Es gab Zeiten, da spielte Geld kaum eine Rolle für mich", erinnert sich der 62-Jährige. Um zu expandieren und den Großkunden bedienen zu können, nahm er Kredite auf. Die Banken verlangten die Absicherung durch private Bürgschaften. "Man hängt natürlich auch emotional an seiner Firma. Das behindert rationale Entscheidungen. Gegen jede Vernunft wollte ich den Kunden haben und unterschrieb die Bürgschaften."

Nachdem der Kunde abgesprungen war und die Erträge nicht mehr ausreichten, um die Kredite zu bedienen, musste die Firma Insolvenz anmelden. Die privaten Bürgschaften führten dazu, dass Viersen auch als Privatperson in die Insolvenz gehen musste: "Der Schock und das Unwissen darüber, was mich erwartet, waren sehr groß." Immerhin bietet ein Verbraucherinsolvenzverfahren jedem die Chance, sich nach maximal sechs Jahren Schuldenabtrag von den Restschulden zu befreien. In dieser Zeit muss der Schuldner alles Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze zur Schuldentilgung einsetzen.

Mit den finanziellen Einschränkungen kommt Viersen klar. Am schwierigsten empfand er die emotionale Situation: "Du musst ehrlich zu dir selbst sein und die eigenen Fehler erkennen. Aber auch unbedingt die eigenen Kräfte und Fähigkeiten, sonst zerbrichst du. Das sollten alle Selbständigen tun." Er hat viel über sich und seine Gefühle gelernt und berät heute Firmen im IT-Bereich. Thematisiert hat er die Insolvenz nur im privaten Umfeld. "Ich wollte mich selbst nicht beschädigen, die Außenwelt verzeiht nichts. Wer beruflich weitermachen will, für den ist es nicht ratsam, damit an die Öffentlichkeit zu gehen." Die Stigmatisierung sei groß, findet Viersen. "Dabei kann das heute jeden, wirklich jeden treffen."

Banken nehmen viele Inhaber gerade im Mittelstand auch in die persönliche Haftung, das weiß auch Marcus Jaura. Als Abteilungsleiter für Forderungsmanagement bei der Stadtsparkasse München landen auf seinem Tisch die Sanierungsfälle. "Da ist es nicht damit getan, einfach noch mal neues Geld zu geben." Wenn im Krisenfall das Haus verkauft werden oder der Bürge geradestehen muss, belastet ihn das schon. Aber Jaura sieht auch, dass zahlreiche Kreditnehmer viel zu spät das Gespräch mit ihrer Bank suchen. "Unternehmen sollten eigentlich schon früh feststellen, dass sich Krisen verschärfen. Aber viele versuchen sehr lange, das zu kaschieren." Je weiter die Krise fortgeschritten ist, desto schwieriger wird die Sanierung.

Auch die automatischen Frühwarnsysteme der Sparkasse, die unter anderem die Zahlungsströme überwachen, helfen kaum, wenn die Bilanz nicht die eigentliche Lage widerspiegelt oder der Kunde beim Jahresgespräch nicht reinen Tisch macht. Keine Bank ist daran interessiert, auf den Schulden sitzen zu bleiben. Marcus Jaura: "Unser Ziel ist es, den Kunden zu helfen und ihn als sanierten Firmenkunden zu behalten."

Jürgen Knolle weiß noch das exakte Datum, an dem er vor rund zwei Jahren das Licht ausgemacht und den Familienbetrieb für immer zugeschlossen hat. Seine Großeltern hatten die Gießerei in den Fünfzigerjahren gegründet. Die Eltern führten den Betrieb weiter. Sie haben ihm die Insolvenz nicht verziehen, der Kontakt ist abgebrochen.

Dennoch ist der Maschinenbautechniker frohen Mutes und hat kein Problem damit, darüber zu sprechen. "Wovor haben die alle Angst? Man darf sich nicht verkriechen!", sagt Knolle. "Klar könnte ich jetzt auf mich sauer sein, es nicht geschafft zu haben, das Unternehmen fortzuführen. Aber den Vorwurf will ich mir nicht machen. Ich habe ja nicht über meine Verhältnisse gelebt oder wollte die Gläubiger auflaufen lassen."

"Es ist ernorm wichtig, vorbereitet zum Amtsgericht zu gehen"

Als er die Gießerei von seinen Eltern übernahm, musste er den Investitionsstau abbauen und Schulden abzahlen. Beides gelang ihm. Was ihm trotz großer Anstrengungen nicht gelang: drei Fachkräfte zu ersetzen, die ihm durch Alter oder Krankheit weggebrochen waren. Die Aufträge konnten nicht mehr abgearbeitet werden. Schließlich war er zahlungsunfähig.

Die ganze Last, die ihm lange schlaflose Nächte beschert hatte, fiel mit dem Tag der Insolvenzberatung ab. Seine Frau begleitete ihn dorthin. "Es ist enorm wichtig, sich beraten zu lassen und vorbereitet zum Amtsgericht zu gehen", sagt Knoll. "Da müssen Unterlagen zusammengestellt und Fristen beachtet werden, und wer kennt sich schon mit Insolvenzrecht aus?"

Selbst einen Haftbefehl konnte sein Berater abwenden. Nun ist auch Knolle in der Privatinsolvenz, weil er durch die Rechtsform der Gießerei auch persönlich haftete. In wenigen Jahren wird er schuldenfrei sein. Der leidenschaftliche Autofahrer macht nun eine Ausbildung zum Fahrlehrer und geht darin voll auf.

Und Stephan Müller? Nach seinem Gang zum Gericht ging er in den Computerladen zurück, kündigte seinen Mitarbeitern. Kaum eine Stunde später wurde der Strom abgestellt. Einige Aufträge lieferte er noch aus, schrieb Zeugnisse und sortierte Unterlagen. Schenkte endlich auch seiner Frau reinen Wein ein.

Längst hat sich Müller beruflich wieder etabliert. An seinem ehemaligen Ladengeschäft mag er bis heute nicht vorbeigehen, viele schmerzhafte Erinnerungen bleiben. Bereut hat er die Selbständigkeit jedoch nicht. "Ich habe viele Erfahrungen gesammelt und meine Persönlichkeit weiterentwickelt", sagt der Informatiker. "Ich habe, auch auf persönlicher und emotionaler Ebene, viel gelernt."

Hilfen in der Corona-Krise

Ob Verbraucher, Unternehmer oder Freiberufler: Wer keine Einnahmen mehr hat, kann Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Je nachdem, wie hoch die finanziellen Rücklagen sind, ist es dann nur eine Frage der Zeit, bis Insolvenz beantragt werden muss. "Wenn der Umsatz über Nacht auf Null rauscht, stehen hunderttausende Unternehmen, Kleinstbetriebe und Solo-Selbständige vor dem Nichts", sagt DIHK-Präsident Eric Schweitzer. Bei den IHKs gehen jeden Tag rund 30 000 Anrufe oft verzweifelter Unternehmer ein. Nicht selten geht es um die Existenz.

Mit verschiedenen Maßnahmen will die Bundesregierung verhindern, dass Verbraucher, Unternehmen und Selbständige durch die Folgen der Corona-Pandemie jetzt in die Insolvenz rutschen. So sehen Erleichterungen im Insolvenzrecht vor, dass die Insolvenzantragspflicht für Betriebe, die in der aktuellen Situation wirtschaftliche Schäden erleiden, zunächst bis Ende September 2020 ausgesetzt wird. Auch das Recht der Gläubiger, Insolvenz für ihren Schuldner zu beantragen, wird für drei Monate eingeschränkt.

Verbraucher und Kleinstunternehmen erhalten Zahlungsaufschub bei bestimmten fortlaufenden Verpflichtungen, damit sie zum Beispiel ohne Unterbrechung mit Strom und Telekommunikationsleistungen versorgt sind. Zudem erhalten sie einen mindestens dreimonatigen Zahlungsaufschub bei Darlehensverträgen. Für Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen der Krise betroffen sind, errichtet die Regierung ein sogenanntes Schutzschild. Wichtige Säulen sind Kurzarbeitergeld, steuerliche Erleichterungen sowie Liquiditätshilfen für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler durch KfW-Kredite mit erhöhten staatlichen Risikoübernahmen. Diese sollen gerade für kleine und mittelständische Unternehmen unverschuldete Finanznöte lindern. Betroffene Firmen erhalten Zugang zu den KfW-Krediten über ihre Hausbank.

Dennoch wird die Rückzahlung von Krediten viele vor Schwierigkeiten stellen und das Problem teilweise in die Zukunft verlagern. Viele brauchen schnell Geld. Daher verspricht der Bund unbürokratische Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler. Damit werden einmalig für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten bewährt, die sie nicht zurückzahlen müssen. Der Antrag wird im jeweiligen Bundesland gestellt. Die Soforthilfe sieht je nach Betriebsgröße Zuschüsse von bis zu 15 000 Euro vor. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Unternehmen vor März nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war. Außerdem können Selbständige einfacher an Grundsicherung kommen, um Lebensunterhalt und Unterkunft zu sichern. Die Vermögensprüfung wird für sechs Monate ausgesetzt, Leistungen sollen sehr schnell ausgezahlt werden. Informationen sind unter anderem auf den Webseiten der Bundesministerien für Arbeit, Finanzen und Wirtschaft zu finden. SZ

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