Ihr Forum:Sollte die Geheimsprache in Arbeitszeugnissen abgeschafft werden?

Paragraf 109 der GewO regelt den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Nun sollen auch Formulierungen gesetzlich überdacht werden. (Foto: Thalia Engel/dpa)

"Sie hat ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt." In dieser chiffrierten Formulierung fehlt das Wort "stets", meint eine Arbeitnehmer und klagt gegen das Arbeitszeugnis.

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  • "Er hat Einfühlungsvermögen bewiesen" - klingt positiv, oder? Ist aber womöglich ein Hinweis des Personalers auf das Sexleben des Angestellten. Jetzt muss das Bundesarbeitsgericht über die Geheimsprache in Arbeitszeugnissen entscheiden.
  • Die Richter in Erfurt haben entschieden und die Klage der Angestellten abgewiesen. Die Formulierung "zu unserer vollen Zufriedenheit" ist weiterhin Standardformulierung.

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