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- "Er hat Einfühlungsvermögen bewiesen" - klingt positiv, oder? Ist aber womöglich ein Hinweis des Personalers auf das Sexleben des Angestellten. Jetzt muss das Bundesarbeitsgericht über die Geheimsprache in Arbeitszeugnissen entscheiden.
- Die Richter in Erfurt haben entschieden und die Klage der Angestellten abgewiesen. Die Formulierung "zu unserer vollen Zufriedenheit" ist weiterhin Standardformulierung.
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