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Hürden für Zuwanderung von Fachkräften:Da blickt keiner mehr durch

Überall wird vom Fachkräftemangel gesprochen - doch die Zuwanderung von ausländischen Arbeitnehmern wurde noch immer nicht vereinfacht. Das schreckt ab - und Arbeitgeber klagen. Ein Überblick.

Thomas Öchsner

Es ist verstreut über verschiedene Gesetze und Vorschriften, es wird von mehreren Ministerien und Ämtern in die Praxis umgesetzt und es ist selbst für Experten verwirrend. Die Regeln, welcher Zuwanderer wann und wie lange nach Deutschland kommen darf, sind kompliziert. Der "Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration" spricht von einem "kleinteiligen, für In- und Ausländer unübersichtlichen System". Und dieses dürfte maßgeblich dazu beitragen, dass nur wenige Hochqualifizierte hierher kommen.

Dieter Hundt, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, sagt: "Das deutsche Zuwanderungsrecht und seine praktische Handhabung sind viel zu sehr von Abschottung geprägt." Was derzeit gilt, bis die Regierungskoalition neue Gesetze beschlossen hat - ein Überblick.

Die Ausgangslage: Das Statistische Bundesamt rechnet vor: Wegen des Geburtenrückgangs wird die Bevölkerung in Deutschland von 82 Millionen auf gut 77 Millionen im Jahr 2030 zurückgehen. Die Zahl der Erwerbsfähigen verringert sich in den kommenden 15 Jahren sogar um sieben Millionen. Es droht deshalb in Zukunft ein erheblicher Mangel an Fachkräften. Schon heute fehlen 84.000 Fachkräfte im naturwissenschaftlich-technischen Bereich und zehntausende Pflegekräfte. Selbst im Krisenjahr 2009 wurden 34.000 Ingenieurstellen nicht besetzt. Die Wirtschaftsverbände fordern deshalb ein Zuwanderungsrecht, das weniger abschreckt und mehr qualifizierte Menschen ins Land lockt.

Die Vorrangprüfung: Wenn ein Unternehmen eine Stelle an einen Bewerber aus einem Nicht-EU-Land vergeben will, muss die Agentur für Arbeit vorher prüfen, ob sich diese Stelle nicht auch mit einem deutschen Jobsuchenden besetzen lässt. Ausnahmen: Bei Hochqualifizierten, Fachkräften mit einem deutschen Hochschulabschluss, Führungskräften, Wissenschaftlern oder Berufssportlern ist keine solche Genehmigung nötig. Für die neuen EU-Staaten wie etwa Estland, Polen oder Tschechien ist ebenfalls keine Vorrangprüfung vorgeschrieben, sie benötigen aber eine spezielle Arbeitsgenehmigung, die die zuständige Arbeitsagentur erteilt.

Die Verdienstgrenze: Wer nicht aus der EU kommt und sich unbefristet in Deutschland niederlassen will, muss ein Jahresgehalt von mindestens 66.000 Euro brutto nachweisen. Ist dies der Fall, fällt keine Vorrangprüfung an. Im vergangenen Jahr nutzten jedoch nicht einmal 150 Hochqualifizierte diese Chance. 2008 lag diese Verdienstschwelle noch bei 84.500 Euro.

Die Aufenthaltserlaubnis: Seit 1. Januar 2009 können bislang hier geduldete Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen und eine Einstellungszusage oder bereits einen Job haben. Die Verdienstgrenzen spielen dann keine Rolle. Wer als Hochschulabsolvent einen in Deutschland anerkannten Studienabschluss hat und zwei Jahre lang durchgehend in seinem Beruf tätig war, erhält ebenfalls eine für zunächst auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Ländern müssen innerhalb von einem Jahr eine angemessene Tätigkeit finden, um in Deutschland bleiben zu können.

Die Abschlüsse: Derzeit kümmern sich 400 verschiedene Stellen um die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen. Die Bundesregierung kündigte bereits im Sommer an, in den Ländern Anlaufstellen für die Anerkennungsverfahren einrichten zu wollen. Außerdem soll jeder Ausländer einen Rechtsanspruch auf die Prüfung seiner Qualifikation innerhalb von sechs Monaten erhalten.

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Quelle:
SZ vom 10.12.2010/holz
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