Arbeitnehmerrechte bei Hitze:Ab 35 Grad ist das Büro tabu

Arbeitnehmerrechte bei Hitze im Büro

Schweißtreibende Temperaturen - draußen wie drinnen: Wohl dem, der bei Hitze in einem klimatisierten Büro sitzt.

(Foto: Monika Wisniewska - stock.adobe.)

Der Schweiß läuft, die Konzentration schwindet: Aber dürfen Arbeitnehmer einfach freimachen, wenn das Klima im Büro unerträglich ist? Die wichtigsten Hitze-Regeln im Job.

Bereits der Weg zur Arbeit ist dieser Tage eine schweißtreibende Angelegenheit. Da hilft es auch nicht, statt in die stickige S-Bahn auf das Fahrrad zu steigen: Kaum ist der Fahrtwind weg, rinnt der Schweiß. Mancher wünscht sich, einfach weiterradeln zu können - an den nächsten See. Doch im Gegensatz zu Schülern können die wenigsten Arbeitnehmer auf Hitzefrei hoffen.

"Beschäftigte haben keinen direkten Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder Hitzefrei", heißt es bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Das bedeutet aber nicht, dass Angestellte selbst bei Backofentemperaturen am Schreibtisch weiterarbeiten müssen (außer natürlich Bäcker).

Bei den Regelungen zum Arbeitsklima ist allerdings nicht entscheidend, was das Thermometer im Freien anzeigt, sondern wie viel Grad Celcius in den Büroräumen gemessen werden. Die Vorschriften des Arbeitsschutzrechts umreißen, dass der Arbeitgeber dort eine "gesundheitlich zuträgliche" Temperatur zu gewährleisten hat. Konkretisiert wird diese Forderung durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Die wichtigsten Punkte:

  • Die Temperatur in Arbeitsräumen soll grundsätzlich nicht über 26 Grad Celsius liegen. Steigt das Thermometer über diesen Wert, ist der Arbeitgeber angehalten, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. So könnte der Chef die Jalousien schließen (lassen), Abwärme abstrahlende Geräte verbannen, mobile Kühlgeräte anschaffen oder die Bekleidungsregeln lockern. Doch Vorsicht: Wenn bei laufenden Klimaanlagen oder Ventilatoren im Büro der Unterschied zur Außentemperatur zu groß wird, steigt die Erkältungsgefahr. TÜV-Experten raten, dass der Unterschied nicht mehr als sechs Grad betragen sollte.
  • Aktiv werden muss der Arbeitgeber, wenn die Raumtemperatur die 30-Grad-Marke knackt. Er kann dann die Arbeitszeiten vorverlegen, in die kühleren Morgenstunden - oder den Arbeitstag verkürzen.
  • Nicht mehr zum Arbeiten geeignet ist ein Büro laut Gesetzgeber ab einer Temperatur von 35 Grad. Der Arbeitnehmer hat allerdings nur dann das Recht, die Arbeit zu verweigern, wenn der Chef keine Gegenmaßnahmen ergreift. Und schwitzende Angestellte können nicht zwangsläufig darauf hoffen, den ganzen Tag Hitzefrei zu bekommen: Denn der betreffende Raum ist nur so lange Sperrzone, wie dort tatsächlich 35 Grad Celcius herrschen. Fällt die Temperatur wieder, zum Beispiel am Spätnachmittag, heißt es: zurück an den Schreibtisch.
  • Neben den Temperaturen kann an Sommertagen auch die Sonne zum Problem werden, zumindest am Arbeitsplatz. Nach der Arbeitsstätten-Richtlinie müssen Firmen an Fenstern, Oberlichtern oder Glaswänden einen Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung anbringen. Dies können etwa Jalousien sein.
  • Besonderen Schutz genießen Arbeitnehmer, bei denen die Hitze zur Gesundheitsgefahr werden kann: Schwangere und stillende Mütter haben das Recht, vom Arbeitgeber die Einhaltung bestimmter Raumtemperaturen zu verlangen. Das Gleiche gilt für Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Problemen - allerdings müssen diese mit einem Attest belegt werden. Falls der Arbeitgeber nicht für Kühlung sorgen kann, können sie auf Freistellung dringen.

​Generell gilt: Nicht nur der Chef muss sich an Regeln halten - auch der Arbeitnehmer sollte bestimmte Abläufe einhalten. So kann er sich bei Gluthitze im Büro nicht einfach selbst Hitzefrei geben, er muss seinem Arbeitgeber die Gelegenheit geben, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Dieser hat zudem immer die Möglichkeit, einen alternativen Arbeitsplatz einzurichten/vorzuschlagen. Dazu zählt auch Homeoffice. Reagiert der Chef nicht, haben Angestellte auch die Möglichkeit, den Betriebsrat einzuschalten.

Auch wenn nicht jedes Firmengebäude klimatisiert ist, Arbeitnehmer in Bürojobs haben es derzeit immer noch angenehmer als Menschen in Außenberufen.

  • Noch wichtiger als für Büroangestellte ist für diese Arbeitnehmer der Schutz vor direkter Sonne. Dazu können Arbeitgeber etwa Sonnensegel spannen oder Schutzkleidung wie Schirmmützen bereitstellen. Auch eine Sonnencreme mit einem hohen Lichtschutzfaktor oder kostenloses Wasser sollten gestellt werden. Um die Augen zu schützen, sollten die Beschäftigten Sonnenbrillen tragen - langfristig droht sonst grauer Star.
  • Falls die Ozonwerte überschritten werden oder Sommersmog gemeldet wird, müssen Firmen den Empfehlungen der Behörden folgen. Messdaten und Verhaltenshinweise gibt das Umweltbundesamt heraus. Wenn die klimatischen Bedingungen zur Gesundheitsgefahr werden, müssen beispielsweise schwere körperliche Arbeiten eingeschränkt werden.
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