Guttenbergs Plagiatsaffäre:"Ein Promi-Bonus ist nicht zu erkennen"

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Die Einstellung des Urheberrechtsverfahrens gegen Guttenberg halten Strafrechts- und Urheberrechtsexperten für nachvollziehbar. Der Schaden, den der frühere Verteidigungsminister mit seiner plagiierten Doktorarbeit angerichtet hat, liegt ganz woanders. Auch für die öffentliche Wirkung hat die Entscheidung Konsequenzen: Guttenberg kann nun sagen, er habe keine Strafe erhalten.

Roland Preuß und Tanjev Schultz

Der Zeitpunkt hat ein Geschmäckle. Ausgerechnet einen Tag, bevor Die Zeit Auszüge aus einem großen Interview veröffentlicht, das Karl-Theodor zu Guttenberg kommende Woche als Buch unter dem Titel Vorerst gescheitert herausbringt, hat die Staatsanwaltschaft Hof ihre Entscheidung veröffentlicht. Und dabei kommt der CSU-Mann auch noch glimpflich davon - mit einer Geldauflage von 20.000 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe.

"Kein Promi-Bonus erkennbar": Strafrechtsexperten halten die Einstellung des Urheberrechtsverfahrens gegen Karl-Theodor zu Guttenberg für vertretbar. (Foto: dapd)

Der Hofer Oberstaatsanwalt Reiner Laib hat bestritten, dass es Mauscheleien zwischen den Ermittlern und Guttenbergs Anwälten gegeben hat. Zur bevorstehenden Buchveröffentlichung gebe es "keinen Zusammenhang", betonte Laib.

Er räumte jedoch ein, dass die Ermittler nicht nur das Einverständnis des zuständigen Amtsgerichts Hof eingeholt hätten, sondern auch das Einverständnis Guttenbergs. Seit wann dieser vom Ausgang des Verfahrens wusste, wollte Laib indes nicht sagen. Das Geld an die Krebshilfe habe Guttenberg jedenfalls bereits gezahlt.

Es wirke "klar taktisch" motiviert, dass die Ermittler die Entscheidung immer wieder verschoben hätten, sagt dagegen der Urheberrechtsexperte Konstantin Wegner. Der Münchner Fachanwalt, der in diesem Semester ein Seminar über Plagiate an der Ludwig-Maximilians-Universität anbietet, hält das Ergebnis nicht für überraschend. Strafrechtliche Sanktionen würden bei Urheberechtsverletzungen in Doktorarbeiten kaum eine Rolle spielen.

Der Plagiateexperte Volker Rieble, der ein scharfer Kritiker wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist, nannte die Entscheidung der Ermittler "angemessen". Der wirtschaftliche Schaden durch Guttenbergs Plagiate sei tatsächlich sehr gering, zugleich sei die Geldauflage von 20.000 Euro deutlich höher als in vergleichbaren Fällen.

Allerdings sei dies trotzdem angemessen, weil bei der Geldauflage Guttenbergs mutmaßlich ein hohes Einkommen berücksichtigt werde. "Die Auflage muss für den Täter ja spürbar sein", sagte der Münchner Juraprofessor. Der Kern von Guttenbergs Verfehlungen liege nicht in der Verletzung des Urheberrechts. "Das Schlimme ist: Er hat das Promotionswesen massiv beschädigt, doch dafür gibt es keine Strafnorm", sagte Rieble.

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Der Erlanger Strafrechts-Professor Hans Kudlich sieht ebenfalls keine besondere Milde: "Ein Promi-Bonus ist bei dieser Entscheidung nicht zu erkennen." Beim Urheberrecht spiele strafrechtlich vor allem eine Rolle, ob es einen hohen materiellen Schaden gegeben habe, wie das etwa bei gewerbsmäßigen Raubkopien von Filmen oder Musik der Fall wäre. Es sei juristisch "absolut nachvollziehbar", dass das Verfahren nach Zahlung einer Geldauflage eingestellt wird".

Die Hofer Ermittler betonen, dass Guttenberg nicht vorbestraft ist und aus seiner Doktorarbeit keine wirtschaftlichen Vorteile gezogen habe. Außerdem würden nicht alle abgeschriebenen Passagen unter das Urheberrecht fallen. Dieses verlangt nämlich eine bestimmte "Schöpfungshöhe", das bedeutet: Wenn Guttenberg nur ein paar, eher allgemeine Sätze wortwörtlich aus einem Zeitungsartikel übernommen hat, greift das Urheberrecht nicht - auch wenn es ein klarer Verstoß gegen das wissenschaftliche Zitiergebot gewesen ist.

Insgesamt haben die Ermittler lediglich 23 Fälle von strafrechtlich relevanten Urheberrechtsverstößen gefunden. Die Verstöße gegen das wissenschaftliche Zitiergebot sind dagegen sehr viel größer - mehr als die Häfte von Guttenbergs Doktorarbeit gilt als abgekupfert.

Andere Staatsanwaltschaften haben in anderen Fällen etwas mehr Härte gezeigt. So im vorigen Jahr die Staatsanwaltschaft in Göttingen. Dort erhielt ein früherer niedersächsischer Lokalpolitiker einen Strafbefehl in Höhe von 9000 Euro, weil er seitenweise in seiner Dissertation plagiiert hatte. Zwar war die Geldsumme geringer, das hängt aber auch mit dem geringeren Vermögen des Betroffenen zusammen. Ein Strafbefehl ist aber zumindest tatsächlich eine Strafe, auch wenn es keinen Gerichtsprozess gibt.

Es gibt Ermessensspielräume. Der Erlanger Strafrechtsexperte Kudlich sagt, es hänge teilweise von der Staatsanwaltschaft ab, ob ein Strafbefehl in geringer Höhe gewählt werde oder eine Einstellung gegen Geldauflage. "Der Unterschied ist aber für den Betroffenen nicht sehr groß."

In der öffentlichen Wirkung gibt es aber durchaus einen Unterschied. Guttenberg kann nun sagen, er habe keine Strafe erhalten. Das Verfahren ist eingestellt worden.

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