Süddeutsche Zeitung

Gleichstellungs­beauftragte II:Ein Gefühl der Benachteiligung

Die Förderung von Männern gehört seit dem Jahr 2015 ebenfalls zu den Aufgaben von Gleichstellungs­­­beauftragten. Jedenfalls theoretisch - denn laut Bundesregierung gibt es in Deutschland keine strukturelle Benachteiligung von Männern.

Interview von Sigrid Rautenberg

SZ: Sind Gleichstellungsbeauftragte nur für Frauen da?

Inge Horstkötter: Seit 2015 sind auch Fördermaßnahmen von Männern möglich, zum Beispiel Bevorzugungen, wenn Männer aufgrund struktureller Benachteiligung unterrepräsentiert sind. Laut Bundesregierung gibt es hierzulande allerdings keine strukturelle Benachteiligung von Männern. Gleichstellungsbeauftragte sind aber auch für Männerförderung zuständig, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf geht.

Wo werden Frauen überhaupt noch benachteiligt?

Nach wie vor in Führungspositionen, hier haben Frauen schlechtere Chancen. Was ein Grund für die Entgeltungleichheit unter den Geschlechtern ist. Die schlechtere Bewertung typischer Frauenarbeitsplätze, wie etwa im Erziehungsbereich, führt ebenfalls zur Entgeltungleichheit. Auch heute noch wird die Verantwortung für Geld oder Maschinen höher bewertet wird als die für Menschen.

Aber fühlen sich nicht auch Männer manchmal benachteiligt?

Ja, natürlich, gerade durch eine Quotenregelung. Diese ist allerdings ohnehin nur erlaubt, wenn Bewerberinnen gleich geeignet und Frauen in der jeweiligen Bezugsgruppe unterrepräsentiert sind, also die Torte unter den Geschlechtern noch nicht gleich aufgeteilt ist. Im Einzelfall mag dies für den Mann natürlich das Gefühl der Benachteiligung auslösen.

Welche Sanktionsmöglichkeiten haben Gleichstellungsbeauftragte?

Sie haben ein Vetorecht gegen gleichstellungswidrige Maßnahmen. Klagen können sie aber nur dann, wenn ihre eigenen Rechte, insbesondere das Recht auf Beteiligung, verletzt werden. Doch nur wenige ziehen gegen ihren Arbeitgeber vor Gericht - schließlich gibt es noch ein berufliches Leben nach dem Amt als Gleichstellungsbeauftragte. Häufig wirken sich Klagen ausgesprochen nachteilig für die Amtsinhaberinnen aus. Deshalb, aber auch wegen der fehlenden Sanktionen, werden die Gleichstellungsgesetze oft als zahnlose Tiger bezeichnet. Auch die Reformen der letzten Jahre haben keinerlei Verbesserung gebracht.

Verfestigt sich das alte Bild vom schwachen Geschlecht nicht dadurch, dass Frauen explizit gefördert werden?

Diese Kritik gibt es seit Langem. Aber es geht ja nicht darum, Frauen per se zu bevorzugen, sondern die Partizipationschancen von Frauen im Erwerbsleben denen der Männer anzugleichen. Und ungleiche Chancen gleichzuziehen. Frauen haben nicht deshalb geringere Chancen und Nachteile in Kauf zu nehmen, weil sie defizitär oder schwach sind. Sondern schlicht, weil sie Mutter sind oder Mutter werden könnten. Und natürlich tragen nach wie vor überkommene Rollenvorstellungen zur Chancenungleichheit bei.

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Quelle:
SZ vom 16.03.2019
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