Süddeutsche Zeitung

Gleichbehandlungsgesetz:Erfolgreich auf mehr Lohn geklagt

300 Euro monatlich weniger als ihre männlichen Kollegen verdienten die weiblichen Beschäftigten eines Hamburger Unternehmens - bis der Betriebsrat vor Gericht zog.

In Deutschland hat erstmals ein Betriebsrat mit einer Klage auf gleiche Bezahlung von Männern und Frauen auf Grundlage des neuen Gleichbehandlungsgesetzes einen Erfolg erzielt. Der Betriebsrat und das Unternehmen, die Süderelbe Logistik GmbH, vereinbarten am Donnerstag einen Vergleich, wie eine Sprecherin des Hamburger Arbeitsgerichts mitteilte. Bislang wurde die Arbeit der im Lager tätigen Mitarbeiter je nach Geschlecht nach unterschiedlichen Tarifverträgen vergütet. Dies führte dazu, dass Frauen bei gleicher Tätigkeit bis zu 300 Euro monatlich weniger verdienten als Männer.

Strittig blieb zwischen dem Betriebsrat und dem Unternehmen, in welche Lohngruppen Teilzeitbeschäftigte einzuordnen sind. Darüber wird am 29. November weiter vor Gericht verhandelt.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) war im vergangenen August nach langem Hin und Her in Kraft getreten. Es sieht einen weit reichenden Diskriminierungsschutz am Arbeitsplatz und in weiten Teilen des privaten Geschäftsverkehrs vor. Festgelegt ist darin, dass niemand wegen des Geschlechts, Alters, der Rasse, ethnischen Herkunft, Religion, Behinderung oder sexuellen Orientierung benachteiligt werden darf.

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