Gesetz:Wie Unternehmen bei der Frauenquote eine Chance verspielen

Gesetz: Frauen sind in Führungspositionen noch immer stark unterrepräsentiert (Symbolbild).

Frauen sind in Führungspositionen noch immer stark unterrepräsentiert (Symbolbild).

(Foto: dpa)

Viele große Firmen versuchen gar nicht, den Anteil der Frauen im Vorstand zu erhöhen. Das ist ignorant und dumm.

Kommentar von Matthias Drobinski

Falls Unternehmen nicht sofort eine Frauenquote für die Chefetage hinbekommen, muss das nicht nur die Schuld des Unternehmens sein. Es gilt, wirkmächtige Frauen- und Männerbilder zu durchbrechen; es gilt, eine lange währende Benachteiligung zu beenden. Das dauert manchmal. Und allzu lange wurde Frauen eingeredet, es sei nicht würdig und recht, Karriere zu machen. Allzu viele haben das geglaubt und fehlen jetzt, wo sie gebraucht würden.

Wenn aber große Unternehmen wie Eon, die Commerzbank oder ThyssenKrupp gegen ein geltendes Gesetz vorerst gar nicht versuchen, den Anteil der Frauen im Vorstand zu erhöhen, dann hat das nichts mit den Problemen zu tun, die es gibt, wenn man Eingefahrenes ändert. Dann ist das ignorant und dumm.

Ignorant ist es den Frauen im eigenen Unternehmen gegenüber. Ignorant ist es dem Gesetzgeber gegenüber und auch der Öffentlichkeit: Große Unternehmen haben auch Vorbildfunktion. Dumm wiederum ist das Verhalten, weil Aufsichtsräte und Vorstände dann gut sind, wenn dort Vielfalt herrscht. Es braucht dort Frauen und Männer, verschiedene Kulturen, Nachdenkliche und Forsche, Zahlenmenschen und Sozialkompetente.

Ein monochromer Haufen gedeckt gekleideter Männer läuft gerne mal gemeinsam und selbstgewiss Richtung Abgrund. Davor sollte der Gesetzgeber diese Männer schützen - und auf der Quote bestehen.

Was es mit den Zielgrößen auf sich hat

Etwa 3500 Unternehmen in Deutschland, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind, müssen Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Das heißt, sie müssen für ihr eigenes Unternehmen erklären, in welcher Zeitspanne wie viele Frauen auf den verschiedenen Hierarchieebenen arbeiten sollen. Damit erhalten sie die Möglichkeit, die jeweilige Unternehmenswirklichkeit zu berücksichtigen.

Der angepeilte Frauenanteil darf nicht unter dem bereits erreichten liegen. Die erste Frist muss bis spätestens 30. Juni 2017 gesetzt werden. Danach können Betriebe für fünf Jahre bei ihren freiwillig festgelegten Zielgröße bleiben. Es drohen keine Strafen, wenn die Ziele nicht erreicht, und manche Unternehmen verändern möglichst wenig.

Viele Konzerne haben beispielsweise im Vorstand noch keine Frauen. Setzen sie sich nun die "Zielgröße Null", was erlaubt ist, bleibt es vorerst dabei. Unternehmen begründen dies oft damit, dass aus den Vorständen bis zur Frist niemand ausscheidet. Manche Fristen werden aber auch bewusst so knapp gesetzt, dass ein höherer Frauenanteil bis dahin gar nicht realistisch wäre. Nach dieser Frist haben die Betriebe dann wieder bis zu fünf Jahre Zeit , sich ein neues Quotenziel zu setzen.

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