Überehrgeizige Führungskräfte sollten beim nächsten Firmenturnier ruhig einmal ihren Untergebenen den Vortritt lassen: Kommt es nämlich bei einer Sportveranstaltung des Arbeitgebers zu einer Verletzung, kann das als Dienstunfall geltend gemacht werden.
Das Verwaltungsgericht Trier gab in einem Urteil der Klage eines Postbeamten statt. Dieser hatte sich bei einem Fußballturnier während des jährlichen Brief-Cups des FC Deutsche Post einen Bänderriss an der Schulter zugezogen. Daraufhin beantragte er als Beamter bei der Bundesrepublik Deutschland die Anerkennung als Dienstunfall.
Den Angaben zufolge wurde das zu Unrecht abgelehnt. Die Sportveranstaltung sei vom Vorgesetzten getragen gewesen und habe der Motivation der Mitarbeiter gedient, begründete das Gericht seine Entscheidung. Kommt es in diesem Fall zu einer Verletzung, sei diese auch ein Dienstunfall.