GerichtBewerber muss Job wollen

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Ein Arbeitgeber, der Bewerber diskriminiert, riskiert teure Klagen. Das gilt aber nur, wenn es dem Bewerber wirklich um die Stelle geht - und nicht um eine mögliche Entschädigung. Vor dem Arbeitsgericht Bonn hatte ein über 70-jähriger Rentner auf Entschädigung in Höhe von 11 000 Euro geklagt, weil seine Bewerbung um eine Stelle als Ausbilder im Bereich "Küche/Hauswirtschaft/Nähen" abgelehnt worden war. Er behauptete, er sei wegen seines Alters diskriminiert worden. In seiner Bewerbung hatte er darauf hingewiesen, dass er nicht im Bereich Nähen ausbilden könne und weiter nichts zu seiner Qualifikation oder Motivation geschrieben. Zudem hatte er um eine Wohnung in nächster Betriebsnähe gebeten. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass es dem Mann nicht um die Stelle, sondern nur darum gegangen sei, eine Entschädigung verlangen zu können. (Az. 5 Ca 1201/19)

© SZ vom 09.05.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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