Ein Tabu-Thema weniger: Arbeitnehmer dürfen frei über ihr Gehalt reden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommerns in Rostock ( Az.: 2 Sa 237/09), auf das die Rechtsanwaltskammer in Düsseldorf hinweist. So seien Klauseln im Arbeitsvertrag unwirksam, die zum Stillschweigen über die Höhe der Bezüge verpflichten.
Ein Arbeitnehmer hatte sich trotz eines entsprechenden Passus in seinem Vertrag mit einem Kollegen über seine Bezüge ausgetauscht und prompt eine Abmahnung erhalten. Dagegen zog er vor Gericht - und gewann.
Die Klausel benachteilige den Arbeitnehmer unangemessen, urteilten die Richter. Jeder Angestellte dürfe frei über sein Gehalt reden. Das Gespräch mit Kollegen sei schließlich die einzige Möglichkeit festzustellen, ob der Arbeitgeber bei der Lohnhöhe den Gleichbehandlungsgrundsatz einhalte.
Ein derartiges Redeverbot verstoße auch gegen die sogenannte Koalitionsfreiheit, weil es Mitteilungen über die Lohnhöhe an eine Gewerkschaft verbiete. Wenn aber die Gewerkschaften die Lohnstruktur eines Unternehmens nicht kennen, seien sinnvolle Arbeitskämpfe unmöglich.