Gehältervergleich:Verdienst der Kollegen: Kein Tabu mehr

Viele Arbeitnehmer behalten es lieber für sich - aber wer möchte, darf frei mit Kollegen über sein Gehalt sprechen. Der Chef kann niemanden zur Verschwiegenheit zwingen, urteilte jetzt ein Gericht.

Ein Tabu-Thema weniger: Arbeitnehmer dürfen frei über ihr Gehalt reden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommerns in Rostock ( Az.: 2 Sa 237/09), auf das die Rechtsanwaltskammer in Düsseldorf hinweist. So seien Klauseln im Arbeitsvertrag unwirksam, die zum Stillschweigen über die Höhe der Bezüge verpflichten.

Der wirtschaftliche Aufschwung zeigt Wirkung. Arbeitnehmer haben im zweiten Quartal 2010 mehr Geld in er Tasche als noch im Vorjahr. (Foto: dpa)

Ein Arbeitnehmer hatte sich trotz eines entsprechenden Passus in seinem Vertrag mit einem Kollegen über seine Bezüge ausgetauscht und prompt eine Abmahnung erhalten. Dagegen zog er vor Gericht - und gewann.

Die Klausel benachteilige den Arbeitnehmer unangemessen, urteilten die Richter. Jeder Angestellte dürfe frei über sein Gehalt reden. Das Gespräch mit Kollegen sei schließlich die einzige Möglichkeit festzustellen, ob der Arbeitgeber bei der Lohnhöhe den Gleichbehandlungsgrundsatz einhalte.

Ein derartiges Redeverbot verstoße auch gegen die sogenannte Koalitionsfreiheit, weil es Mitteilungen über die Lohnhöhe an eine Gewerkschaft verbiete. Wenn aber die Gewerkschaften die Lohnstruktur eines Unternehmens nicht kennen, seien sinnvolle Arbeitskämpfe unmöglich.

© sueddeutsche.de/dpa/holz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Gehältervergleich in Deutschland
:Düsseldorf zahlt am besten

Wie viel man verdient, hängt nicht nur vom Beruf ab. Auch der Arbeitsort hat in vielen Branchen Einfluss auf die Höhe des Gehaltes. Eine Übersicht in Bildern.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: