Fußball-WM:Wann der Chef die Rote Karte ziehen darf

Die Fußball-WM hat begonnen, für Fans das Ereignis des Jahres. Ein Grund, auf dem Schreibtisch den Fernseher aufzustellen? Was erlaubt ist und was nicht.

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WM Büro

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Die Fußball-WM in Südafrika hat begonnen, für Fans das Sportereignis des Jahres. Das wird auch in den Betrieben zu spüren sein. Arbeitnehmer wie Arbeitgeber sollten wissen, was erlaubt ist und was nicht.

Freistellung

Die Spiele beginnen oft schon mittags,  zu einer Zeit, in der die meisten noch im Büro sitzen. Wer sich kurzfristig entscheidet, doch lieber in den Biergarten zum Public Viewing zu wollen, muss mit Widerstand rechnen. Grundsätzlich muss der Chef das nicht erlauben. Zwar ist ein Arbeitgeber verpflichtet, Urlaubswünsche zu berücksichtigen. "Er kann aber dringende betriebliche Belange wie zu wenig Personal dagegen halten", sagt Hildegard Gahlen, Essener Fachanwältin für Arbeitsrecht. Außerdem soll Urlaub erholsam sein, bei ein oder zwei Tagen Auszeit könne davon kaum die Rede sein.

Fernseher Büro, dpa

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Schichtwechsel

Wer während der WM für Spätschichten eingeplant wurde, macht möglicherweise ein langes Gesicht, weil er ausgerechnet während der Spielzeit im Betrieb sein muss. Kann er einen Schichtwechsel verlangen? "Nein, sofern Schichtdienst im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart wurde, ist die Einteilung verbindlich", sagt Gahlen. Das Gleiche gilt für Überstunden, die der Chef plötzlich ansetzt und damit den WM-Feierabend verdirbt. Der Arbeitnehmer muss Forderungen nach Überstunden praktisch immer nachkommen. Die Pflicht dazu ergibt sich meist aus dem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag. Mit Genehmigung des Arbeitgebers ist es aber zulässig, Schichten oder Überstunden mit weniger fußballbegeisterten Kollegen zu tauschen.

Fans, dpa

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Verspätungen

Wenn es abends nach einem Spiel mal spät wird und vielleicht der Alkohol reichlich fließt, könnte der eine oder andere am nächsten Morgen schwer aus dem Bett kommen. Die WM ist aber keine Entschuldigung für Zuspätkommen am Arbeitsplatz. Ein strenger Arbeitgeber kann das mit einer Abmahnung ahnden. Wer am nächsten Tag, aus Freude oder Frust, keine Lust aufs Büro hat und gar nicht erscheint, riskiert den Rausschmiss ohne Gelbe Karte. Denn bei "eigenmächtigem Fernbleiben" ist die Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung möglich (Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 2 AZR 154/93). Professor Gahlen sagt: "Das Vortäuschen einer Krankheit rechtfertigt sogar die Rote Karte - die fristlose Kündigung.

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Alkohol und TV

Wenn per Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung Alkohol während des Dienstes verboten wurde, so gilt das selbstverständlich auch während der EM. Bei bestimmten Jobs, wie etwa beim Kranführer, ist Alkohol sowieso jederzeit tabu. Andererseits kann der Arbeitgeber nicht extra zur WM den Alkoholkonsum verbieten, wenn sonst eine allgemeine Erlaubnis besteht. Radio oder Fernseher am Arbeitsplatz kann der Arbeitgeber ebenfalls verbieten. Besteht aber ein Betriebsrat, so muss dieser beteiligt worden sein. Schließlich geht es um die Ordnung im Betrieb. Ein Verbot, das der Arbeitgeber ohne Beteiligung des Betriebsrates ausgesprochen hat, ist unwirksam (Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 1 ABR 75/83). Gibt es keinen Betriebsrat, kann der Arbeitgeber über dieses Thema nach "billigem Ermessen" entscheiden (Paragraph 106 Gewerbeordnung).

© SZ/holz
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