Frage an den SZ-Jobcoach:Wie erfahre ich den Grund für eine Absage?

Wolf R. hat sich um einen Job beworben und eine Standard-Absage bekommen. Nun hätte er gern eine Begründung für die Ablehnung - und bezweifelt, dass die Stelle überhaupt neu besetzt wurde. Was ist zu tun?

SZ-Leser Wolf R. fragt:

Nach einem Vorstellungsgespräch habe ich kürzlich eine Standard-Absage erhalten mit dem Hinweis, dass man sich für einen anderen Bewerber entschieden habe. Dazu habe ich zwei Fragen. Erstens: Habe ich Anspruch auf eine Begründung? Mich würde zum Beispiel interessieren, ob der andere Kandidat fachlich besser qualifiziert war. Oder ob eine weibliche Bewerberin genommen wurde, was bei gleicher Eignung nachvollziehbar wäre, da darauf in der Anzeige hingewiesen wurde. Zweitens: Kann ich herausfinden, ob die Stelle überhaupt besetzt wurde? Ich habe nämlich berechtigte Zweifel daran.

Vincent Zeylmans antwortet:

Lieber Herr R., vor neun Jahren haben sich die Spielregeln für deutsche Unternehmen geändert, was Auskünfte zur Besetzung von Stellen angeht. Im August 2006 wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verabschiedet. Es verfolgt - an sich - einen guten Zweck. Seine Konsequenzen sind allerdings oftmals weniger hilfreich. Das Gesetz schreibt vor, dass Positionen nur aufgrund der individuellen Leistung eines Bewerbers besetzt werden dürfen - und somit unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung und anderen Merkmalen, die als Diskriminierungsgründe aufgefasst werden könnten. So weit, so gut. Für Unternehmen bedeutet dies aber, dass jede Position möglichst als "m/w" ausgeschrieben werden muss. Auch Aussagen wie: "Sie passen am besten zu uns, wenn Sie zwischen 30 und 45 Jahre sind", sind tabu.

Der SZ-Jobcoach

Der Autor und Coach Vincent Zeylmans war jahrelang Abteilungsleiter in internationalen Konzernen und kennt deren Rekrutierungspolitik aus der Praxis.

Das Problem: Unternehmen wissen sehr wohl, wer am besten ins Team passen würde, dürfen das aber nicht mehr offen schreiben. Tatsächlich haben sich seither viele Jobsuchende vergeblich beworben. Arbeitgeber, die das AGG nicht ernst nahmen, wurden von Bewerbern, die sich diskriminiert fühlten, verklagt. Viele Unternehmen haben stillschweigend die häufig geforderten drei Monatsgehälter bezahlt und damit ein Gerichtsverfahren vermieden. Seit 2006 ist die Zahl der Klagen vor den Arbeitsgerichten nicht gesunken, sondern weiterhin gestiegen. Eine unangenehme Situation für Firmen.

Da der Arbeitgeber nicht weiß, weshalb Sie nachfragen, wird er Ihnen den wahren Grund für die Absage nicht nennen. Alles, was von Ihnen als Diskriminierung aufgefasst werden könnte, wäre mögliche Munition für Sie in einem Gerichtsverfahren gegen den Arbeitgeber. Daher bleibt Ihnen nur die Bitte um Rückmeldung aus Ihrem Bekanntenkreis oder ein Feedback von einem Karriere-Coach zu Ihrem grundsätzlichen Auftritt bei Interviews. Oder Sie werden - mit etwas Glück - von einem Personalberater kontaktiert. Der wird Sie dann auf das Vorstellungsgespräch mit seinem Auftraggeber vorbereiten und Ihnen helfen, sich optimal zu präsentieren. Das liegt in seinem Interesse. Denn Ihr Erfolg ist auch sein Erfolg.

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Ob und wie Positionen besetzt werden, bleibt meistens nebulös. Bei vielen Unternehmen wird grundsätzlich jede Position ausgeschrieben, auch wenn intern eigentlich schon feststeht, wer den Zuschlag bekommt. Personalabteilungen stehen - ähnlich wie in der Fragestellung AGG - vor der Herausforderung, einwandfrei zu dokumentieren, warum und aufgrund welcher fachlicher Eignung Person A den Job bekommen hat und nicht Person B.

Wenn Sie wissen wollen, ob die Stelle überhaupt besetzt wurde, können Sie einfach anrufen. Es ist keine Ausnahme, dass sich während des Einstellungsverfahrens noch Änderungen ergeben. Die Funktion kann mit einer anderen zusammengelegt oder outgesourct werden. Und manchmal kommt es vor der Besetzung auch zu einem Einstellungsstopp.

Haben Sie auch eine Frage zu Berufswahl, Bewerbung, Arbeitsrecht, Etikette oder Führungsstil? Schreiben Sie ein paar Zeilen an coaching@sueddeutsche.de. Unsere sechs Experten wählen einzelne Fragen aus und beantworten sie im Wechsel. Ihr Brief wird komplett anonymisiert.

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