Süddeutsche Zeitung

Frage an den SZ-Jobcoach:Muss ich Zigarettenqualm im Büro hinnehmen?

Lesezeit: 2 min

Sie ist neu in der Firma, deshalb will Janina M. nicht gleich einen Kleinkrieg mit der Kollegin anzetteln. Dass die Frau im Büro raucht, stört sie aber sehr.

SZ-Leserin Janina M. fragt:

Ich trete demnächst eine Teilzeitstelle als kaufmännische Angestellte in einem kleinen Unternehmen an und bin sehr glücklich darüber. Das Büro werde ich mir mit zwei weiteren Kollegen teilen, die nett und hilfsbereit wirken. Beim Vorstellungsgespräch habe ich jedoch gesehen, dass eine Kollegin im Büro raucht. Ich habe selbst bis vor vier Jahren geraucht und während meiner Schwangerschaft aufgehört. Seitdem stört mich Zigarettenrauch. Da es sich um einen technischen Betrieb handelt, sind die Kollegin und ich die einzigen Frauen. Ich möchte nicht gleich einen Zickenkrieg anzetteln. Aber ich finde es schwierig, das Rauchen im Büro zu dulden. Wie finde ich eine für alle Beteiligten gangbare Lösung?

Jan Schaumann antwortet:

Liebe Frau M., wenn ich Sie richtig verstehe, werden Sie sich das Büro mit der rauchenden Kollegin teilen. Dass bedeutet, dass Sie an Ihrem Arbeitsplatz, also dem Ort, an dem Sie sich aufhalten müssen, um die von Ihnen geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, dem Zigarettenrauch ausgesetzt wären. Hier gibt es durch die Arbeitsstättenverordnung inzwischen eine klare gesetzliche Regelung. Diese besagt, dass Ihr Arbeitgeber einen rauchfreien Raum gewährleisten muss.

Unabhängig von der rechtlichen Situation suchen Sie nach einem Weg, der eine angenehme Arbeitsatmosphäre für alle Beteiligten ermöglicht. Das finde ich persönlich zunächst einmal ein tolles Vorgehen, um nicht schon vor Antritt Ihres neuen Jobs als die Zicke dazustehen. Vergessen Sie jedoch bitte nicht, dass Ihre Gesundheit ein wichtiges Gut ist, das es zu schützen gilt. Spontan fallen mir folgende Möglichkeiten ein.

Wenn wir uns im Bereich der Umgangsformen und der wertschätzenden Kommunikation bewegen, werden Sie möglichst dafür sorgen wollen, dass weder Sie noch Ihre künftige Kollegin übervorteilt werden und keiner sein Gesicht verliert. Ein kluger Rat, der gerne gegeben wird, lautet: Sprechen Sie die Situation direkt und offen an. So weit die Theorie, die Praxis stellt sich allerdings in der Regel als deutlich schwieriger dar.

Ein guter Anfang wäre, der Kollegin Ihre Gefühle so zu schildern, wie Sie es in der Fragestellung bereits getan haben. Damit verbinden Sie nicht, dass die Dame das Rauchen sofort einzustellen hat, machen aber deutlich, dass es Sie stört. Aus gutem Grund. Und Sie unterstreichen, dass Ihnen an einem guten Verhältnis gelegen ist. Fragen Sie Ihre Kollegin, was Sie beide in dieser Situation ihrer Meinung nach tun können. Vielleicht trägt sie sich ja schon länger mit dem Gedanken, das Rauchen einzuschränken oder gar ganz aufzugeben. Das könnte dann sogar ein positiver Anstoß dazu sein. Wie gesagt, könnte.

Sollte Ihre Kollegin abwehrend reagieren und deutlich machen, dass sie die älteren Rechte genießt und weiterhin im Büro rauchen wird, bleibt Ihnen nur das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten. Schließlich sind Sie in diesem Fall nicht weisungsbefugt, und Ihr Arbeitgeber ist in der Pflicht. Einem verantwortungsvollen Dienstherrn ist nicht nur an der Gesundheit (und damit der Leistungsfähigkeit) seiner Arbeitnehmer gelegen.

Dabei ist nicht ausschließlich die rauchende Person betroffen, sondern auch die passiv Mitrauchenden. Ein Unternehmer denkt jedoch auch kostenbewusst und ist sich darüber im Klaren, dass ein Büro, in dem geraucht wird, wesentlich öfter gereinigt und renoviert werden muss. Zudem steigen die Heizkosten durch häufiges Lüften. Diese Punkte mögen kleinkrämerisch wirken, stellen auf den Betrieb bezogen allerdings nicht zu vernachlässigende Kostenfaktoren dar.

Überlässt der Arbeitgeber die Streitigkeiten, die sich aus diesem Thema möglicherweise ergeben, seinen Mitarbeitern, ist absehbar, dass das Betriebsklima darunter leidet und früher oder später die Produktivität sinkt. Im Eskalationsfall hilft hier also nur eine klare und transparente Regelung seitens der Firma.

Haben Sie auch eine Frage zu Berufswahl, Bewerbung, Arbeitsrecht, Etikette oder Führungsstil? Schreiben Sie ein paar Zeilen an coaching@sueddeutsche.de. Unsere sechs Experten wählen einzelne Fragen aus und beantworten sie im Wechsel. Ihr Brief wird komplett anonymisiert.

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Quelle:
SZ vom 21.03.2015
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