Frage an den SZ-Jobcoach:Darf mein Chef die Probezeit verlängern?

SZ-Leser Bruno B. hat vor fünf Monaten einen neuen Job als Softwareentwickler angefangen. Jetzt hat ihm sein Chef eröffnet, dass er noch nicht zufrieden ist und die Probezeit verlängern will. Soll B. darauf eingehen? Der Jobcoach weiß Rat.

SZ-Leser Bruno B. fragt:

Ich bin 31 Jahre alt und habe seit fünf Monaten einen neuen Job als Softwareentwickler in einer mittelständischen Firma. Momentan befinde ich mich noch in der Probezeit. Mein Chef hat mir vor einigen Tagen mitgeteilt, dass er mit meinen Leistungen nicht ganz zufrieden sei. Trotzdem will er mir nicht kündigen, sondern mir noch eine Chance geben. Er schlug vor, die Probezeit um drei Monate zu verlängern. Ist das überhaupt zulässig? Und soll ich mich darauf einlassen?

Ina Reinsch antwortet:

Lieber Herr B., die Probezeit dient dazu, dass Chef und Mitarbeiter sich kennenlernen und der Arbeitgeber sich von der fachlichen Qualifikation des Arbeitnehmers überzeugen kann. Ausführlich gesetzlich geregelt ist sie nicht. Daher gibt es im Prinzip auch keine ausdrückliche Vorgabe zur Länge der Erprobung.

Sie richtet sich nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes, in der Regel sollten sechs Monate ausreichen. Während der Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, können beide Vertragsparteien sich mit einer abgekürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen voneinander trennen (Paragraf 622 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Bei Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern findet auf neu eingestellte Mitarbeiter allerdings nach sechs Monaten Beschäftigungsdauer das Kündigungsschutzgesetz Anwendung. Das heißt, sie genießen vollen Kündigungsschutz. Diese "Wartefrist" ist nicht zu verwechseln mit der individuell vereinbarten Probezeit. Sie ist aber der Grund dafür, warum die Erprobung in der Regel nicht länger als sechs Monate dauert - der Arbeitgeber wird Sie dann nur schwer wieder los.

In der Praxis kommt es allerdings immer wieder vor, dass Arbeitgeber nach einem halben Jahr noch Zweifel an der Eignung des Mitarbeiters haben. Sie möchten die Probezeit verlängern. Bisweilen schlagen sie dann vor, die Probezeit einfach vertraglich von sechs Monaten auf neun oder zehn auszuweiten. Eine solche Vereinbarung dürfte allerdings wegen Umgehung des gesetzlichen Kündigungsschutzes unwirksam sein.

Das muss Sie als Arbeitnehmer aber nicht weiter kümmern. Sie könnten getrost zustimmen. Im Falle einer Kündigung müssten Sie dann Kündigungsschutzklage erheben. Beschäftigt Ihr Arbeitgeber mehr als zehn Mitarbeiter, gilt für Sie nach sechs Monaten das Kündigungsschutzgesetz. Eine Entlassung ist dann nur bei Vorliegen gesetzlicher Kündigungsgründe zulässig.

Viele Arbeitgeber wählen einen anderen Weg: Sie kündigen dem Mitarbeiter vor Ablauf der Probezeit, allerdings mit einer Kündigungsfrist von maximal vier Monaten. Oder sie bieten ihm einen Aufhebungsvertrag mit einer solchen Auslauffrist an. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein solches Umschiffen der gesetzlichen Vorgaben möglich ist, jedoch nur unter strengen Voraussetzungen: Unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung ist unter anderem, dass dem Arbeitnehmer eine Wiedereinstellungszusage für den Fall der Bewährung erteilt wird.

Unzulässige Vereinbarungen gehen jedoch auch hier nicht zu Ihren Lasten. Bei Aufhebungsverträgen sollten Sie sich aber rechtlich beraten lassen, da Ihnen eine Sperre beim Arbeitslosengeld von bis zu drei Monaten droht.

Sollten Sie sich darauf einlassen? Wenn Sie sich weigern, auf den Vorschlag Ihres Arbeitgebers einzugehen, sind sie den Job vermutlich los. Ihr Chef wird Ihnen noch innerhalb der Probezeit kündigen. Daher sehe ich in einer Zustimmung eher eine Chance. Vielleicht können Sie die Zeit nutzen und noch einmal richtig Gas geben.

Ina Reinsch hat Rechtswissenschaft in München und Zürich studiert. Heute lebt sie als Rechtsanwältin, freie Journalistin, Buchautorin und Referentin in München und befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Arbeitsrecht.

Haben Sie auch eine Frage zu Bewerbung, Berufswahl, Etikette, Arbeitsrecht, Karriereplanung oder Führungsstil? Schreiben Sie ein paar Zeilen an coaching@sueddeutsche.de. Unsere sechs Experten beantworten ausgewählte Fragen im Wechsel. Ihr Brief wird selbstverständlich anonymisiert.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: