Süddeutsche Zeitung

Fördermittel:Wo gibt's Gönner?

Wer finanzielle Unterstützung für seine Weiterbildung benötigt, hat verschiedene Möglichkeiten.

Von Verena Wolff

Abitur, Bachelor, Job - manchem Arbeitnehmer oder Selbständigen reicht das nicht. Er will nach ein paar Jahren im Beruf noch einen Abschluss machen, vielleicht einen Master oder einen MBA. Aber: Der Lebensmittelpunkt soll bleiben, vielleicht ist schon eine Familie da. Also entscheiden sich viele für Fernunterricht. Ein solches Vorhaben will finanziert werden. In vielen Fällen unterstützt der Chef finanziell oder durch freie Zeit eine Weiterbildung.

Weitere Optionen sind ein Bildungskredit oder ein Stipendium. Oft hängt es von Fach und Hochschule ab, wie gut die Chancen für Letzteres stehen. Zudem kommt es bei der Weiterbildung an Akademien oder Schulen darauf an, ob sie staatlich anerkannt sind oder nicht. Oft gibt es an Hochschulen ein Stipendiensystem, manchmal auch bei Kammern, in Landkreisen oder Bundesländern. Es lohne sich daher, bei den jeweiligen lokalen Adressen und im Internet zu recherchieren, sagt Katrin Kowark, Sprecherin des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Auf deren Webseite kann man ebenso suchen wie auf dem entsprechenden Portal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Wer die Möglichkeiten ausschöpft, die das Steuerrecht bietet, kann einiges einsparen

Alternativ kann man bei Banken nach einem Kredit fragen oder sich bei einem Bildungsfonds bewerben. Allerdings ist Vorsicht geboten, sagt Ulrich Müller vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) in Gütersloh. Er testet alljährlich das Angebot der Studienkredite und sagt: "Nicht jeder Anbieter finanziert auch Weiterbildungen." In diesem Bereich seien die privaten Anbieter marktführend, weil sie die höchsten Beträge auszahlen. Anders ist das bei den staatlichen Anbietern, denn der allgemeine Renner unter den Bildungskrediten, der Bildungskredit der KfW-Bank, ist bei 650 Euro Auszahlungssumme im Monat gedeckelt. "Das reicht vorne und hinten nicht, wenn man davon Lebenshaltung und Studiengebühren zahlen muss", stellt Müller fest.

Im Vergleich zu Bildungskrediten, die man nach einer Karenzphase nach dem Einstieg ins Berufsleben in Form fixer Raten zurückzahlen muss, setzen Bildungsfonds auf ein flexibles Modell: "Man zahlt später einkommensorientiert zwischen sieben und zehn Prozent seines Lohnes zurück", erläutert Müller. Dafür finanzieren die Bildungsfonds der verschiedenen Anbieter deutlich höhere Summen.

Steigt man komplett aus dem Beruf aus könnte man auf das Geld angewiesen sein, das es etwa bei Career Concept oder Brain Capital gibt. Das sind bis zu 50 000 Euro. "Wer nur Lücken schließen muss und mit kleineren Summen auskommt, kann gut den Bildungskredit des Bundesverwaltungsamts beantragen", sagt Müller. Allerdings gibt es dort nur 300 Euro pro Monat. Bafög und das Deutschlandstipendium des BMBF gibt es für ein zweites Studium allerdings nur in Ausnahmefällen.

Auch die Deutsche Bildung AG ist so ein Studienfonds, an dem sich Investoren beteiligen. Neben vier Unternehmerfamilien sind das Stiftungen und Privatanleger. "Die Studienfinanzierung wird bei uns mit dem inhaltlichen Förderprogramm Wissen-Plus kombiniert, ein umfangreiches Programm, das Online-Training, Workshops und Bewerbungsberatung umfasst", sagt Vorstandsmitglied Anja Hofmann. Ob und wie viel zurückgezahlt wird, hängt vom späteren Einkommen des Studenten ab. Beantragen kann das Geld - höchstens 30 000 Euro - jeder, der an einer staatlich anerkannten Hochschule studiert, keinen negativen Schufa-Eintrag hat und als sogenannter Bildungsinländer sein Abitur in Deutschland gemacht hat. "Bei Fernstudiengängen gilt noch die Besonderheit, dass wir diese meist erst ab dem dritten Semester fördern, da die Abbruchquoten vorher sehr hoch sind", sagt Hofmann.

Auch eine mit Geschick vollendete Steuererklärung kann dabei helfen, einiges zu sparen. Das Steuerrecht unterscheidet zwischen Aus- und Fortbildung, dabei gilt alles nach der beruflichen Erstausbildung als Fortbildung, erläutert Wolfgang Wawro, niedergelassener Steuerberater und Steuerexperte des Deutschen Steuerberaterverbandes in Berlin. Fortbildungskosten können Arbeitnehmer als Werbungskosten in der "Anlage N" geltend machen, Selbständige und Gewerbetreibende können sie als Betriebsausgaben ansetzen. "Lehrgangs-, Schul- oder Studiengebühren sowie Arbeitsmittel und Fachliteratur sind steuerlich absetzbar", sagt Wawro. Wer Präsenzzeiten an einem weiter entfernten Ort hat, kann auch die Reisekosten geltend machen, sagt Christina Georgiadis, Sprecherin der Vereinigten Lohnsteuerhilfe, die an etlichen Standorten in Deutschland vertreten ist.

Eine Höchstgrenze für die Kosten gibt es aus steuerlicher Sicht nicht. "Bei einem Arbeitnehmer muss lediglich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von jährlich 1000 Euro überschritten werden, denn die darunterliegenden Werbungskosten sind damit abgegolten", erklärt Wawro. Für den Fall, dass die Fortbildungskosten, auch zusammen mit anderen Werbungskosten, die Einnahmen des Jahres überschreiten, ergibt sich steuerlich ein Verlust. Und damit kann man entweder einen Verlustrücktrag für ein Jahr oder einen Verlustvortrag in künftige Jahre machen. "Das bedeutet, dass man die Einkünfte um die Verluste reduzieren kann, wenn es mit dem Geldverdienen endlich losgeht", sagt Wawro. "Und damit kann man lukrativ Steuern sparen.

Informationen: Studie des CHE in Gütersloh: www.che-studienkredit-test.de Bildungskredit des Bundesverwaltungsamtes: www.bildungskredit.de Deutsche Bildung AG: www.deutsche-bildung.de Bundesverband Deutscher Stiftungen: www.stiftungen.org Portal des BMBF: www.stipendienlotse.de KfW-Bildungskredit: www.kfw.de/studienkredit

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SZ vom 01.07.2016
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