Süddeutsche Zeitung

Finanzamt:Steuererklärung darf auf Papier eingereicht werden

Arbeitnehmer dürfen für ihre Steuererklärung noch Papier und Stift nutzen, während Selbständige und Gewerbetreibende die Erklärung prinzipiell elektronisch abgeben müssen. Erzielt der Arbeitnehmer aber Gewinne aus einer Nebentätigkeit, verlangt das Finanzamt auch vom Arbeitnehmer eine elektronische Erklärung. Diese Handhabe hat der Bundesfinanzhof für ungültig erklärt. Streit mit dem Finanzamt hatten zusammenveranlagte Eheleute: Neben ihren Einkünften als Angestellte erzielte das Paar auch gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage. Die in Papierform eingereichte Einkommensteuererklärung akzeptierte das Finanzamt nicht. Die Finanzbeamten verlangten eine elektronische Übermittlung und setzten Zwangsmittel fest. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes hat das Finanzamt darauf aber keinen Anspruch. Denn Arbeitnehmer dürfen nach dem Wortlaut des Gesetzes eine Papiererklärung abgeben. Daran ändern auch die Gewinneinkünfte aus der Nebentätigkeit nichts, erklärten die Richter. (Az.: X R 36/19)

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5272339
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ/dpa
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.