Andere Länder, andere Sitten: Das gilt bei Bewerbungen in unseren Nachbarländern
Belgien und Luxemburg
In Belgien gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, Reisekosten für Bewerbungsgespräche zu übernehmen. Der Bewerber kann aber im Voraus nach einer Reiskostenbeteiligung oder -übernahme fragen. Vor allem bei Rekrutierungen auf Führungsebene oder bei hochqualifizierten Fachkräften aus dem Ausland zeigen sich Arbeitgeber vielfach großzügig. Auch in Luxemburg werden die Fahrtkosten des Bewerbers normalerweise nicht erstattet.
Dänemark
Bewerber erhalten üblicherweise die Kosten eines Vorstellungsgesprächs (Anreise mit PKW, Bahn oder Flugzeug, Hotelübernachtung) vom potenziellen neuen Arbeitgeber erstattet - allerdings nicht immer in vollem Umfang. Daher sollten Bewerber nachfragen, welchen Vorgaben im Unternehmen gelten. Einige Firmen nehmen die Buchung auch gerne selbst in die Hand, um bestehende Kontingente zu nutzen.

Bewerbung:Wer trägt die Kosten fürs Vorstellungsgespräch?
Viele Bewerber sind unsicher, ob der potenzielle neue Arbeitgeber für Anfahrt, Hotel-Übernachtung oder Verdienstausfall aufkommt. Dabei gibt es klare Regelungen.
Frankreich
Der Arbeitgeber ist gesetzliche nicht verpflichtet, die Fahrtkosten eines Bewerbers zu übernehmen, wenn er diesen zu einem Vorstellungsgespräch einlädt. Bewerber sollten sich daher vor der Vereinbarung eines Gesprächstermins erkundigen, ob die Kosten erstattet werden.
Niederlande
Eine gesetzliche Regelung, die Arbeitgeber verpflichtet, Kosten der Bewerbung zu erstatten, existiert nicht. In der Praxis ist dies auch nicht üblich. Der unverbindliche Kodex der niederländischen Organisation für Personalmanagement und organisatorische Entwicklung enthält allerdings eine Regelung, nach der der Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen hat, ob er die Kosten übernimmt.
Österreich
Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1989 sind Arbeitgeber stillschweigend zum Ersatz der mit der Vorstellung verbundenen Kosten verpflichtet, sofern der Ersatz der Vorstellungskosten nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Ähnlich wie in Deutschland ist der Kostenersatz auf die notwendigen und nützlichen Kosten begrenzt.
Polen
Vorstellungskosten wie Anfahrt und Übernachtung fallen in der Regel dem Bewerber zur Last. Ausnahmen gelten für die Rekrutierungen von Top-Managern oder Vorstandsvorsitzenden, die von anderen Firmen abgeworben werden. Auch Kandidaten für Berufe, in denen ein Fachkräftemangel herrscht, können auf die Übernahme der Vorstellungskosten hoffen.
Schweiz
Gemäß einem Grundsatzentscheid des Bundesgerichts trägt- soweit nicht anders vereinbart - jede Seite die eigenen Kosten des Vorstellungsgesprächs. Der Schweizerische Arbeitgeberverband empfiehlt Bewerbern, die eine Kostenerstattung wünschen, diese im Vorfeld des Bewerbungsgesprächs mit dem Arbeitgeber gesondert zu vereinbaren.
Tschechien
Generell haben Arbeitgeber in Tschechien keine gesetzliche Pflicht, die Kosten eines Vorstellungsgesprächs (Anreise mit PKW, Bahn oder Flugzeug, Hotelübernachtung) zu erstatten. In der Praxis wird dies auch selten getan. Ausnahmen gelten auch hier für Bewerber, die sich auf Vorstandsebene größerer Unternehmen bewerben.