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Ersatzleistung für Mütter und Väter:Wer bekommt Elterngeld?

Eine Auszeit vom Job nehmen, ohne dabei große Einkommensverluste zu haben: Dafür ist das Elterngeld da. Doch nicht nur Mütter und Väter haben Anspruch auf diese staatliche Leistung.

Das Elterngeld ist eine Leistung für alle Eltern, die ihr Kind in den ersten bis zu 28 Lebensmonaten selbst betreuen wollen und deshalb nicht voll in ihrem Job arbeiten. Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich.

Elterngeld bekommen alle Mütter und Väter, die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren. Aber nicht nur sie bekommen einen Teil ihres vorherigen Einkommens. Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes kein eigenes Einkommen hatten, bekommen den Mindestbetrag von 300 Euro. Das gilt etwa für Hausfrauen, Arbeitslose oder Studierende. Bedingung: Sie betreuen ihr Kind selbst und arbeiten nicht mehr als 30 Stunden pro Woche.

Elterngeldberechtigt sind nicht nur die leiblichen Eltern: Auch Adoptiveltern und in Ausnahmefällen sogar Verwandte bis zum dritten Grad, die sich um ein neugeborenes Kind kümmern, können ihr Anrecht auf die staatliche Leistung geltend machen.

Einschränkung für Spitzenverdiener

Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am monatlichen Nettoeinkommen, das durch die Betreuung wegfällt. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent. Maximal werden 1800 Euro im Monat gezahlt, der Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums hilft, die monatliche Rat zu ermitteln. Spitzenverdiener haben keinen Anspruch auf Elterngeld: Paare, die gemeinsam mehr als 500.000 Euro zu versteuerndes Einkommen haben, und Alleinerziehende, die mehr als eine Viertelmillion Euro zu versteuern haben, bekommen kein Elterngeld.

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