Süddeutsche Zeitung

Entgelttransparenz:Freiwillig

Unternehmen mit weniger als 200 Mitarbeitern sind nicht verpflichtet, Auskünfte über ihre Gehaltsstrukturen zu erteilen. Trotzdem haben sie Anfragen von Mitarbeitern beantwortet - und in manchen Fällen daraufhin sogar die Vergütung angepasst.

Von Jutta Pilgram

Je größer das Unternehmen, umso öfter haben Beschäftigte im vergangenen Jahr Auskunft darüber verlangt, wie viel Kollegen in einer vergleichbaren Position verdienen. Gleichzeitig zeigte sich: Je kleiner die Firma, umso häufiger wurden anschließend Anpassungen beim Gehalt vorgenommen. Das sind Ergebnisse einer Umfrage des Münchner Ifo-Instituts unter 855 Personalleitern im Auftrag des Zeitarbeitsunternehmens Randstad.

Insgesamt wurden nur in neun Prozent der Firmen die Personalleiter mit Anfragen konfrontiert. Von den wenigen Anfragen führte lediglich jede siebte zu einer Veränderung. Entweder stellte sich heraus, dass es keine nennenswerten Unterschiede in der Vergütung gab. Oder die Auskunft beförderte zwar eine Ungerechtigkeit zu Tage, blieb aber ohne Folgen. Möglich ist auch, dass die gewonnene Information erst bei der nächsten Gehaltsverhandlung ins Feld geführt wird.

Zumindest scheinen einige Arbeitgeber stärker auf Gehaltsgerechtigkeit zu achten. So hat das Gesetz erstaunlicherweise auch Auswirkungen auf kleine Betriebe, obwohl die Auskunftspflicht eigentlich nur für Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern gilt. Trotzdem gab es auch in kleinen Firmen Anfragen. Und gerade dort wurden anschließend häufiger Gehälter angepasst. Die Autoren der Studie erklären das damit, "dass große Unternehmen oft feste Gehaltsschemata für Mitarbeitergruppen etabliert haben, während in kleinen Firmen Löhne öfter individuell ausgehandelt werden."

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Quelle:
SZ vom 12.01.2019
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