Süddeutsche Zeitung

Elternzeit und Elterngeld:Darf ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten?

Nicht jeder kann sich während der Elternzeit ganz von seinem Job trennen - aus den verschiedensten Gründen. Auch hier hat der Gesetzgeber Regelungen getroffen, um Eltern das Arbeiten während der Kinderbetreuung zu ermöglichen.

Während der Elternzeit muss niemand arbeiten. Wer will, darf bis zu 30 Stunden pro Woche in seinem Job tätig sein. Allerdings gibt es verschiedene Voraussetzungen dafür:

  • Der Betrieb hat mindestens 15 Beschäftigte.
  • Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind seit mindestens sechs Monaten dort angestellt.
  • Die Wochenarbeitszeit beträgt mindestens 15 und höchstens 30 Stunden.

Zudem müssen Sie nicht dauerhaft während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Die Reduzierung sollte allerdings für mindestens zwei Monate gelten.

Sieben Woche vor dem Beginn der gewünschten Teilzeitbeschäftigung muss der Antrag beim Arbeitgeber eingehen. Dieser kann den Antrag ablehnen, allerdings nur innerhalb von einer Frist von vier Wochen und auch nur aus dringenden betrieblichen Gründen. Was darunter zu verstehen ist, ist Auslegungssache, denn diese Gründe können neben einer drohenden Kündigung - etwa wegen Insolvenz - auch sein, dass ein Arbeitsplatz nicht teilbar ist oder keine Beschäftigungsmöglichkeit auf Teilzeitbasis besteht. Sollte der Arbeitgeber diese Begründung anführen, muss sich der Arbeitnehmer meist beugen - allerdings muss der Chef die Gründe genauestens darlegen.

In großen Unternehmen ist die Teilzeitarbeit meistens genauestens geregelt. Hat das Unternehmen weniger als die erforderlichen 15 Angestellten, gibt es trotzdem eine Chance auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Es gilt, mit dem Chef zu handeln.

Mütter und Väter sollten allerdings genau rechnen, ob sich eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit finanziell lohnt. Das Einkommen aus Teilzeitarbeit wird auf das Elterngeld angerechnet. Hier kommt die Ersatzrate zum Einsatz, die für das Einkommen vor der Geburt gilt, also mindestens 65 Prozent. Als Einkommen berücksichtigt werden allerdings höchstens 2700 Euro. Geringverdiener mit weniger als 1000 Euro Nettoeinkommen vor der Geburt bekommen bis zu 100 Prozent.

Beispielrechnung:

Eine Mutter verdient vor der Geburt 2000 Euro netto im Monat, ihr voller Elterngeldanspruch (65 Prozent davon) liegt bei monatlich 1300 Euro oder 15 600 Euro im Jahr.

Nach sechs Monaten beginnt sie, in Teilzeit zu arbeiten und verdient 500 Euro netto. Ihr Elterngeldanspruch bezieht sich nun auf 65 Prozent von 1500 Euro (die ehemaligen 2000 minus der aktuell verdienten 500 Euro), das ergibt 975 Euro und zusammen mit dem Verdienst einen monatlichen Betrag von 1475 Euro.

Im ersten Halbjahr hat die Mutter 7800 Euro an Elterngeld bezogen, im zweiten 5850 Euro, macht zusammen 13 650 Euro. Wäre die Mutter die ganzen zwölf Monate zuhause geblieben, hätte sie 15 600 Euro vom Staat bekommen.

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