Elterngeld:Nur wiederkehrende Löhne erhöhen das Elterngeld

Weihnachts- und Urlaubsgeld werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt, hat das Bundessozialgericht entschieden. Welche Zahlungen zum Lohn gehören, beraten Gerichte immer wieder.

Von Ulrike Nimz, Kassel

Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen führen nicht zu höherem Elterngeld. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag entschieden (AZ: B 10 EG 5/16 R). Sonderzahlungen dieser Art gelten steuerlich als "sonstige Bezüge" und dürfen daher bei der Berechnung des Elterngeldes nicht mitgezählt werden, heißt es in der Entscheidung.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: