Einstieg ins Berufsleben:Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

Geschafft: Das Ausbildungszeugnis halten Sie in Händen, doch Ihre berufliche Zukunft ist noch ungeklärt? Ab wann Sie sich Gedanken machen sollten, an wen Sie sich wenden können und welche Möglichkeiten für Weiterbildung es gibt.

Von Sabrina Ebitsch

Nach zwei bis dreieinhalb Jahren ist die Ausbildung zu Ende - und dann? Azubis sollten sich frühzeitig, am besten schon im Laufe des letzten Lehrjahrs, Gedanken darüber machen, wie es nach der Ausbildung weitergeht - nicht erst, wenn die Abschlussprüfung bestanden ist.

Übernahme

Ein Recht darauf, dass man nach der Ausbildung im Betrieb weiterarbeiten kann, gibt es nicht. Der Vertrag ist für die Dauer der Ausbildung befristet. Einer Befragung des Deutschen Gewerkschaftsbundes haben im dritten Lehrjahr erst gut 40 Prozent der Auszubildenden eine Übernahmezusage. In manchen Branchen ist die Übernahme aber über gewerkschaftliche Vereinbarungen geregelt, über die sich der einzelne Azubi informieren sollte.

Wenn der Vorgesetzte nicht von selbst auf einen zukommt, sollte der Azubi frühzeitig das Gespräch suchen und seine Chancen ausloten. Eine rechtswirksame Vereinbarung über die Zeit nach der Abschluss kann aber frühestens ein halbes Jahr vorher getroffen werden - das sollte man sich dann am besten schriftlich bestätigen lassen. Gut zu wissen: Wenn keine Absprachen getroffen werden und der Azubi nach abgeschlossener Ausbildung im Betrieb weiterarbeitet, gilt er als unbefristet übernommen.

Azubis, die - befristet oder unbefristet - übernommen werden, haben als Arbeitnehmer sofortigen Kündigungsschutz, müssen aber unter Umständen nochmals eine Probezeit überstehen und beweisen, dass sie den neuen Aufgaben auch gewachsen sind.

Wenn die Übernahme nicht klappt, muss das nicht an der eigenen Leistung liegen oder daran, dass andere Azubis besser waren. Manchmal stimmt es einfach zwischenmenschlich nicht oder aber der Betrieb hat gerade keine Stellen zu besetzen.

Zeugnisse und Stellensuche

In diesem Fall sollten Azubis noch vor Ausbildungsende Bewerbungen schreiben und eine neue Stelle suchen. Für Vorstellungsgespräche und Auswahlverfahren muss sie der Ausbildungsbetrieb freistellen.

Nach erfolgreicher Prüfung haben sie Anspruch auf drei Zeugnisse: eines von der Berufsschule über die Noten in den jeweiligen Fächern, eines vom Betrieb, in dem die Leistungen im Berufsalltag beschrieben und bewertet werden, und ein Gesamtzeugnis, das die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung bescheinigt. Beim Arbeitszeugnis sollten die ehemaligen Azubis darauf achten, dass es nicht nur ein einfaches, sondern ein qualifiziertes ist, dass also nicht nur eine Bestätigung der Ausbildung, sondern eine genauere Beschreibung enthalten ist. Wenn das Zeugnis nicht kurz nach Abschluss der Ausbildung zugeschickt oder übergeben wird, muss man es zügig einfordern. Weitere Informationen zum Arbeitszeugnis finden Sie hier.

Wenn ein nahtloser Übergang auf eine neue Stelle nicht klappt, müssen sich die ehemaligen Azubis bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Durch die mehrjährige Berufstätigkeit und geleistete Sozialabgaben haben sie Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Schule und Studium

Eine abgeschlossene Ausbildung öffnet nicht nur den Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern auch zur Weiterqualifikation. Gerade bei entsprechenden Noten sind etwa die Abschlüsse an Berufsfachschulen mit einem mittleren Schulabschluss oder der Fachhochschulreife gleichzusetzen. Auch in der dualen Ausbildung ist die abgeschlossene Ausbildung mitunter einem höheren Schulabschluss gleichgestellt und berechtigt zum Besuch der Berufsoberschule (BOS) und teils der Fachoberschule (FOS). Damit ist, zumindest theoretisch, auch der Weg zum Studium geebnet, zumal es viele Möglichkeiten gibt, ohne Abitur zu studieren.

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