Süddeutsche Zeitung

Urteil zu Religionsfreiheit:Beten in der Schule verboten

Eine Berliner Schule darf einem muslimischen Gymnasiasten das Gebet in der Pause verbieten. Das entschied jetzt ein Gericht - und hob damit ein früheres Urteil auf.

Eine Berliner Schule darf einem muslimischen Schüler das Gebet in der Schule außerhalb des Religionsunterrichts verbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit ein anderslautendes Urteil der Vorinstanz aufgehoben.

Diese Szene drohte, eine Schule im Berliner Stadtteil Wedding zu spalten: Acht muslimische Schüler knien in einer Pause auf ihren Jacken und beten gen Mekka, mitten im Schulflur, vor den Augen staunender Mitschüler. Jetzt ist klar: Die Schule darf Muslimen ihr Gebet verbieten. Elternrechte, die Glaubensfreiheit der anderen und insbesondere der Schulfrieden schränkten in diesem Fall die Religionsfreiheit ein, begründete das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sein bundesweit einmaliges Urteil. Revision ist jedoch zugelassen.

Es wird zu früh dunkel

Einer der acht Muslime auf dem Flur des Diesterweg-Gymnasiums war der 16 Jahre alte Yunus. Der Muslim mit deutschem Familiennamen betet nach Worten seines Anwalts fünf Mal täglich. Weil sich die Zeiten nach Sonnenauf- und -untergang richten, müsse er zumindest an den kurzen Wintertagen auch in der Schule beten, argumentierte er vor Gericht und berief sich auf Artikel 4 des Grundgesetzes. "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet", heißt es dort.

Das Berliner Verwaltungsgericht gab Yunus im September 2009 Recht. Das Gebet störe nicht den Schulbetrieb und verletzte auch nicht die Neutralitätspflicht der Schule. Einmal täglich dürfe der Junge auf dem Schulgelände beten. Die höhere Instanz hat nun dieses Urteil gekippt und folgte damit der Schulverwaltung.

"Das islamische Ritualgebet hat Demonstrationscharakter und dient auch der sozialen Kontrolle", begründete der Abteilungsleiter Ludger Pieper die Beschwerde des Berliner Senats. Er sah den Schulfrieden gefährdet und führte auch organisatorische Schwierigkeiten an. Die Verwaltung hatte angeordnet, Yunus einen Raum zuzuweisen, um sein Gebet von den anderen Schülern abzuschirmen.

Die Tür bleibt verschlossen

Die Schüler des Gymnasiums kommen aus Familien, die aus 29 unterschiedlichen Ländern stammen. Laut Gericht gab es wiederholt Streit um Kopftücher, das richtige Fasten und Beten. Die Vorsitzende Richterin Hildegard Fitzner-Steinmann sprach von einem erheblichen Konfliktpotenzial. Schulleiterin Brigitte Burchardt stellte vor allem nach dem Verwaltungsgerichts-Urteil mehr Diskussionen fest. Ein eigener Gebetsraum sei daher plausibel, sagte die Richterin.

Im Sinne der Gleichbehandlung müssten dann aber auch Schüler anderer Bekenntnisse einen solchen Raum bekommen: "Das würde bei der Vielzahl der Konfessionen die Kapazität der Schule sprengen." Der Gebetstraum stand im Zentrum der Verhandlung am Donnerstag: "Er nutzt den Raum nur sehr sporadisch", nämlich 14 Mal in den vergangenen zwei Jahren, warf die Anwältin der Verwaltung, Margarete Mühl-Jäckel, Yunus vor.

Mittagsgebet auch am Nachmittag möglich

Der bestritt das und erwiderte, dass Lehrer ihm den Raum häufig nicht aufsperrten. Der 16-Jährige vermutet, dass einige Pädagogen nicht wollen, dass er betet. Es ging auch um die Frage, ob der Junge überhaupt in der Schule beten muss. Die Verwaltung präsentierte ein Gutachten des Göttinger Islamwissenschaftlers Tilman Nagel. Demnach dürfen gläubige Muslime ihr Mittagsgebet auch auf den Nachmittag verschieben - der 16-Jährige könnte folglich auch zu Hause beten.

Schulleiterin Burchardt sagte nach dem Urteil: "Dies ist ein guter Tag für die Berliner Schule." Konflikte und Spaltung der Schülerschaft würden vermieden. Zumindest in einer Frage gab das Gericht Yunus allerdings Recht: Es sei unbestritten, dass es dem Jungen mit der Ausübung seines Glaubens ernst sei.

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