Elterngeld für Teilzeitarbeit:Wie funktioniert das Elterngeld Plus?

Statistisches Bundesamt zu 'Familien in Deutschland - Ergebnisse des Mikrozensus 2006'

Familie und Beruf unter einem Hut - das ElterngeldPlus will die partnerschaftliche Aufteilung und die Vereinbarkeit von beidem fördern.

(Foto: dpa)

Das Elterngeld Plus soll Müttern und Vätern ermöglichen, Geld vom Staat zu bekommen und gleichzeitig in Teilzeit zu arbeiten. Wie unterscheidet es sich vom Basis-Elterngeld und wer profitiert davon? Ein Überblick.

Von Dorothea Grass

Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Mit dem Elterngeld Plus unterstützt der Staat Mütter und Väter, die in Teilzeit arbeiten, während sie Elterngeld beziehen. Vor der Einführung des Elterngeld Plus im Jahr 2015 konnten Eltern für maximal 14 Monate das volle Elterngeld beziehen, wenn sie sich in den ersten Lebensmonaten zu Hause der Betreuung ihrer Kinder widmeten. Wer in dieser Zeit einer Teilzeitbeschäftigung nachging, minderte dadurch seine monatliche Elterngeldbezüge. Viele blieben deshalb zu Hause.

Änderung bei Elterngeldbezugsdauer und Elternzeit

Mit dem Elterngeld Plus erhöht sich die Länge des Elterngeldbezuges. Bis zu 28 Monate lang fördert der Staat in Teilzeit arbeitende junge Eltern. Auf diesen Wert kommen sie, wenn sie den neuen Partnerschaftsbonus einlösen. Dieser gesteht den Eltern vier zuätzliche Elterngeld-Plus-Monate zu, wenn sie beide parallel zum Elterngeldbezug in Teilzeit arbeiten.

Auch die Elternzeit-Regelung wurde 2015 reformiert: Eltern können bis zu 24 Monate ihrer dreijährigen Elternzeit auch später nehmen - bis zum achten Lebensjahr des Kindes. Zuvor waren es nur zwölf Monate. Das Anrecht ist gesetzlich bindend, der Arbeitgeber muss nicht zustimmen. Allerdings muss die Elternzeit nach dem 3. Geburtstag des Kindes 13 Wochen im Voraus angemeldet werden - vor dem 3. Geburtstag nur sieben Wochen vorher. Außerdem können beide Elternteile ihre Elternzeit in je drei Abschnitte aufteilen.

Basis-Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonusmonate lassen sich miteinander kombinieren.

Im Überblick:

  • Wer in Teilzeit arbeiten geht und gleichzeitig Elterngeld bezieht, erhöht die Bezugsdauer der staatlichen Leistung. Sprich: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus-Monate.
  • Der Partnerschaftsbonus: Wenn beide Eltern für mindestens vier Monate pro Woche 25 bis 30 Stunden parallel arbeiten, erhält jeder Elternteil das Elterngeld Plus nochmals für vier zusätzliche Monate.
  • Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus lassen sich miteinander kombinieren.

Beispiele

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt folgende Anwendungsbeispiele:

"Pausiert etwa die Mutter für sechs Monate und bezieht volles Elterngeld, so kann sie anschließend für zwölf Monate Elterngeld Plus beziehen. Ihr Partner kann zwei Monate Elterngeld oder vier Monate Elterngeld Plus nutzen. Arbeiten beide im Anschluss für mindestens vier Monate Teilzeit mit 25 bis 30 Wochenstunden, können beide jeweils für diese vier Monate Elterngeld Plus erhalten.

Möglich ist auch, dass Mutter und Vater nach der Geburt bis zu 30 Stunden in der Woche in Teilzeit arbeiten und gemeinsam je 14 Monate Elterngeld Plus beziehen. Im Anschluss könnten auch sie den Partnerschaftsbonus nutzen. Alleinerziehende können das neue Elterngeld Plus im gleichen Maße nutzen und zusammen mit den Partnermonaten statt der 14 regulären Elterngeldmonate bis zu 28 Elterngeld Plus-Monate in Anspruch nehmen."

Weitere Rechenbeispiele zu den verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten finden Sie hier.

Beratung

Eltern können sich zum Elterngeld Plus und den Kombinationsmöglichkeiten mit dem Basis-Elterngeld sowie den Partnerschaftsbonusmonaten von ihrer zuständigen Elterngeldstelle beraten lassen. Im Serviceportal "Familien-Wegweiser" des Bundesfamilienministeriums gibt es einen Elterngeldrechner.

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