Süddeutsche Zeitung

Disziplinarverfahren:Lehrerin verliert Job nach Dschungelcamp-Reise

Um ihre Tochter nach Australien zu begleiten, hatte sie sich eine falsche Krankmeldung besorgt. Jetzt hat ein Gericht entschieden, dass dieses Verhalten nicht mit dem Beamtenstatus vereinbar ist.

Eine falsche Krankmeldung, Fernsehauftritte und keine Einsicht, das darf sich eine Beamtin nicht leisten. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht in Lüneburg getroffen: Die Lehrerin, die ihre Tochter 2016 während der Unterrichtszeit zum RTL-Dschungelcamp-Dreh begleitet hat und dort - vermeintlich krank - selbst im TV auftrat, soll aus dem Dienst entfernt werden.

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Mathelehrerin aus Niedersachsen hatte sich eine Krankmeldung erschummelt, um nach Australien zu fliegen. Ihre Tochter Nathalie Volk nahm dort an der bekannten Reality-Show "Ich bin ein Star - holt mich hier raus" teil. Zwar hatte die Frau zunächst Urlaub beantragt, um dabei sein zu können. Denn das war auch mit dem Sender vereinbart. Der Antrag war aber abgelehnt worden - schließlich sollte sie in dieser Zeit an ihrem Gymnasium in Soltau die Abiturienten auf ihre Prüfungen vorbereiten. Daraufhin war sie zum Arzt gegangen und hatte sich krankschreiben lassen. In Australien ließ sich die Beamtin dann filmen und interviewen. Für Eltern und Schüler wurde deshalb klar: So schwer krank kann die Frau nicht sein. Ein Fernsehzuschauer zeigte sie an.

Weil sie ungerechtfertigt dem Dienst ferngeblieben war, sei das Vertrauen ihres Dienstherrn und der Allgemeinheit verloren, befand das Verwaltungsgericht nun. "Dieses Dienstvergehen wiegt nach Auffassung der Kammer schwer und rechtfertigt den Ausspruch der disziplinarischen Höchstmaßnahme", sagte ein Sprecher des Gerichts: also des beruflichen Aus als Lehrerin und der Entfernung aus dem Beamtenstatus. Sie hat in Kauf genommen, dass das Ansehen aller Lehrerkollegen und Beamten durch ihr Verhalten sinkt. Das Gericht nannte ihr Verhalten eine "planvolle und berechnende Vorgehensweise". Der Schaden, den sie dem Berufsbeamtentum zugefügt habe, sei bei einer Weiterarbeit als Beamtin nicht wiedergutzumachen, befand die 10. Kammer.

Als Vorbild ungeeignet

Es geht aber nicht nur um eine Bestrafung. Als Lehrerin ist die Frau nach Ansicht des Gerichts fortan nicht mehr geeignet: Sie sei nicht der Achtung und dem Vertrauen gerecht geworden, die ihr Beruf erfordern, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Auch für die Zukunft bezweifelt das Gericht, dass die Studienrätin dienstlichen Belangen Vorrang vor ihren privaten Bedürfnissen einräumt. Sie sei als Lehrkraft mit besonderer Vorbildfunktion und für den öffentlichen Dienst insgesamt untragbar.

Zur Last gelegt wird der Lehrerin auch das Verhalten nach der Reise, als sie ihre fehlende Einsicht für ihr Fehlverhalten noch öffentlich gezeigt habe. Sie habe gegen Anordnungen der Landesschulbehörde selbst nach Erhebung der Disziplinarklage noch im Januar 2018 ein Interview gegeben.

Die Frau kann noch Berufung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Tut sie das nicht oder sollte sie dort scheitern, ist das Beamtenverhältnis beendet.

In einem Strafverfahren ist die Lehrerin bereits rechtskräftig wegen des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Strafkammer hatte unter anderem festgestellt, dass sie zwei Ärzten Symptome einer depressiven Erkrankung geschildert hatte, die tatsächlich nicht aufgetreten waren. Durch die falsche Darstellung erlangte sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für einen Zeitraum von drei Wochen.

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