Diskriminierung von Bewerbern:"taz" darf Männer in Stellenanzeige nicht ausschließen

Volontärin gesucht: Mit einem Stellenangebot exklusiv für Frauen mit Migrationshintergrund warb die "taz" um journalistischen Nachwuchs. Doch das Arbeitsgericht Berlin gibt der Klage eines Mannes Recht.

Das Stellenangebot der Berliner tageszeitung (taz) beginnt mit dem Satz: "Manchmal ist nicht nur wichtig, was geschrieben wird. Sondern auch wer schreibt." Schreiben sollte "eine Frau mit Migrationsgeschichte", für sie war die Volontariatsstelle gedacht und ausgeschrieben.

Ein Bewerber aus der Ukraine empfand das als ungerecht und klagte, das Arbeitsgericht Berlin hat ihm nun Recht gegeben: Die taz darf ihre Stellenanzeige für journalistischen Nachwuchs nicht auf Frauen mit ausländischen Wurzeln beschränken. Die Zeitung muss dem Mann drei Monatsgehälter als Entschädigung zahlen.

Die taz-Panterstiftung, die die Stelle finanziert, wollte mit der Ausschreibung den Anteil von Frauen in Führungspositionen erhöhen. Das sieht das Gericht anders. Männer dürften bei einer Bewerbung nicht prinzipiell ausgeschlossen werden.

Die Anzeige verfehle außerdem ihr Ziel, da es dabei lediglich um die Besetzung einer Ausbildungsstelle gegangen sei. Honoriert wird das Volontariat mit dem Bafög-Höchstsatz und einer Fahrkarte für den Berliner Nahverkehr.

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