Diskriminierung:Schwanger, türkisch, degradiert

500.000 Euro Schadenersatz fordert Sule Eisele-Gaffaroglu vom R+V-Konzern. Er soll sie wegen ihrer Schwangerschaft und ihrer türkischen Herkunft degradiert haben.

R. Preuß

Wer die Klägerin als Häufchen Elend erwartet hat, der wurde enttäuscht an diesem Donnerstag. Sule Eisele-Gaffaroglu steht auf, macht den Rücken gerade und erwidert auf den gegnerischen Anwalt in so klaren Worten, dass ihr Rechtsvertreter nur mit einem "ja, sehr gut!" beipflichten kann.

Diskriminierung: Schwanger: Vor Beginn des Mutterschutzes bedankt sich ihr Chef bei Sule Eisele für ihre "tolle Arbeit", nach dem Mutterschutz soll sie faktisch degradiert werden.

Schwanger: Vor Beginn des Mutterschutzes bedankt sich ihr Chef bei Sule Eisele für ihre "tolle Arbeit", nach dem Mutterschutz soll sie faktisch degradiert werden.

(Foto: Foto: dpa)

Im Sommer noch war die studierte Germanistin und Versicherungsberaterin zwei Monate in einer psychiatrischen Klinik, jetzt steht sie im Arbeitsgericht Wiesbaden, um ihren Arbeitgeber zu verklagen. Im Nadelstreifen-Kostüm, nackenlangem Haar und Brille wirkt sie wie eine Geschäftsfrau, die ihre Vorwürfe präzise Belegen will, und die doch manchmal dem Richter ins Wort fällt vor Empörung.

Pilotverfahren für Klagen nach dem AGG

Eine halbe Million Euro Schadensersatz fordern Eiseles Anwälte und werfen dem R+V-Konzern vor, die hochschwangere, damals 38-Jährige im Sommer vergangenen Jahres degradiert zu haben wegen ihrer Schwangerschaft - und ihrer Herkunft. Eisele ist Deutsche, wurde aber in der Türkei geboren. Die Versicherungsberaterin arbeitete bis Frühling 2007 im oberschwäbischen Bad Salgau und wurde nach der Geburt ihres Kindes in einen Nachbarbezirk versetzt, wo nach aller Erfahrung nur ein Bruchteil der Versicherungen abzuschließen und somit Geld zu verdienen ist. Das wollte Eisele als Hauptverdienerin ihrer vierköpfigen Familie nicht mitmachen. Am Donnerstag wurde der schwere Vorwurf der Diskriminierung erstmals eingehend beraten.

Der Fall gilt als Pilotverfahren für Klagen nach dem seit gut zwei Jahren geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Dieses sieht abschreckende Strafen für Ungleichbehandlung, etwa wegen des Geschlechts, vor - wie abschreckend sie sein sollen, könnte nun das Arbeitsgericht Wiesbaden klären.

Für den Anwalt der R+V, Ulrich Volk, war die Versetzung eine "ganz normale arbeitsrechtliche Maßnahme". Auch wenn es eine junge Mutter getroffen habe, handle es sich nicht um eine Diskriminierung.

Faktische Degradierung

Und genau darum geht es im Kern und wird es in künftigen AGG-Verfahren immer wieder gehen. Was ist noch zulässig, wenn es um Versetzung oder Beförderung von Frauen, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte oder Homosexuelle geht? Für Volk war die Versetzung Folge schlechter Leistungen Eiseles. Für Eisele war sie Folge ihrer Schwangerschaft - und damit verboten.

Zumindest, das wird im Prozess deutlich, gibt es mehrere Eigenartigkeiten im Umgang mit Eisele. Vor Beginn des Mutterschutzes bedankt sich ihr Chef bei ihr für ihre "tolle Arbeit", nach dem Mutterschutz soll sie faktisch degradiert werden. Zunächst spielt Volk die Versetzung herunter als neue Zuständigkeit ohne nennenswerte Nachteile, dann räumt auch die R+V-Seite ein, dass zumindest bisher in Eiseles neuem Revier gerade einmal 3 Prozent des Lebensversicherungs-Umsatzes von ihrem alten Gebiet erzielt wurden. Das alles klingt danach, dass Eisele auf eine nicht zu schaffende Mission geschickt werden sollte.

Auf der nächsten Seite: Ungleiche Entlohnung für gleiche Arbeit - was der R+V-Anwalt dazu sagt.

Schwanger, türkisch, degradiert

"Ungleiche Entlohnung für gleiche Arbeit"

Und schließlich wird festgestellt, dass Eiseles Nachfolger, ein Mann, etwa 65.000 Euro im Jahr verdient, wo Frau Eisele etwa 42.000 erhalten hatte - obwohl die Aufgaben dieselben sind. Der Nachfolger, schwurbelt der R+V-Anwalt, habe eben einen "anderen Vertragstyp" und sei "völlig anders verprovisioniert".

Für Eiseles Anwalt Frank Jansen klingt das klar nach der weitverbreiteten schlechteren Bezahlung von Frauen. Er ruft da in den Sitzungssaal: "Ungleiche Entlohnung für gleiche Arbeit - das kann doch nicht sein in Deutschland!" Mehr als 25 Indizien haben Eiseles Anwälte für eine Benachteiligung vorgebracht. Ob er diese anerkennt, lässt der Richter Jörg Kampe offen. Er ruft die Parteien nochmals auf, sich zu einigen.

Doch danach sieht es nicht aus. "Ich werde das durchkämpfen", sagt Eisele. "Wir werden in dieser Sache keinen Cent bezahlen", sagt R+V-Anwalt Volk. Am 18. Dezember soll ein Urteil fallen.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: