Süddeutsche Zeitung

Datenschutz für Arbeitnehmer:Verbot von heimlicher Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Ein Stück mehr Privatsphäre im Job: Arbeitnehmer dürfen nicht mehr ohne ihr Wissen gefilmt werden. Auch für die Überprüfung von Mitarbeitern auf Facebook und Xing soll es höhere Hürden geben.

Die Bundesregierung verbietet Arbeitgebern einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge die heimliche Videoüberwachung von Mitarbeitern. Damit haben sich die Koalitionsparteien CDU/CSU und FDP doch noch auf ein Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz geeinigt.

Während die heimliche Videoüberwachung verboten wird, solle die offene Videoüberwachung aber weiter ausgeweitet werden, berichtete die FAZ. Die Regelungen sollen schon Ende Januar vom Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.

"Eine verdeckte Bespitzelung von Beschäftigten darf es in diesem Land nicht mehr geben", sagte der CSU-Bundestagsabgeordnete Michael Frieser, der bei der Union für die Reform das Datenschutzgesetzes verantwortlich ist. Zwar sei das Verhalten von einigen Unternehmen wie Einzelhandelsketten und der Deutschen Bahn in vergangenen Überwachungsskandalen bereits illegal gewesen. Dennoch sei bislang vielfach unklar gewesen, was erlaubt sei und was nicht, sagte Frieser der Zeitung.

Überwachung in sozialen Netzwerken

Die erlaubte offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz werde an strikte Vorgaben gebunden, betonte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz. Vor allem dürfe sie nicht zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle eingesetzt werden. Außerdem müsse die Videoüberwachung erforderlich sein, zum Beispiel zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit. "Verboten ist jedwede Videoüberwachung in Umkleiden, Schlafräumen oder im Sanitärbereich", sagte Piltz.

Sollte das Gesetz in Kraft treten, dürfen Personalchefs sich im Internet alles ansehen, was allgemein verfügbar ist; in sozialen Netzwerken wie Xing oder Facebook dürfen sie sich hingegen nicht als angebliche "Freunde" eines Bewerbers in geschlossenen Bereichen umsehen. Ortungssysteme - etwa von Lastwagenfahrern per Satellit (GPS) - und biometrische Zugangskontrollen am Werkstor sind unter Einschränkungen erlaubt, schreibt die FAZ.

Scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf kam von Gewerkschaftsseite. Der Justiziar der IG Metall, Thomas Klebe, bezeichnete ihn "schlicht als Katastrophe". Bei der offenen Videoüberwachung bedeuteten die Regelungen eine Verschlechterung gegenüber der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes. Während sie bisher nur vorübergehend und nur aus konkretem Anlass erlaubt worden sei, solle sie nun ohne zeitliche Beschränkungen und auch zur Qualitätskontrolle möglich sein: "Das ist Vorratsdatenspeicherung", kritisierte er.

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