Coronavirus:Darf der Arbeitgeber eine Reise nach China anordnen?

Coronavirus - Mundschutz

Krankenpfleger dürfen den Mundschutz tragen. Der Portier im Fünf-Sterne Hotel eher nicht.

(Foto: Georg Wendt/dpa)

Das Coronavirus gibt nicht nur Medizinern Rätsel auf. Auch im Erwerbsleben verursacht die Angst vor dem Erreger Probleme. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht.

Von Catrin Gesellensetter

Wer dieser Tage hustet, niest oder Fieber hat, ist schnell ein Fall für die Behörden. Das gilt zumindest dann, wenn er zuvor Kontakt mit potenziellen Trägern des Coronavirus hatte. Um dessen Verbreitung einzudämmen, greifen staatliche Stellen und Unternehmen nicht nur in China zu drastischen Maßnahmen: Im oberbayerischen Stockdorf bleibt das Werk des Autozulieferers Webasto bis auf Weiteres geschlossen. In Japan und Hongkong sitzen Tausende Touristen auf ihren Kreuzfahrtschiffen fest. Und im pfälzischen Germersheim befinden sich mehr als hundert China-Heimkehrer in einer Kaserne in Quarantäne. Berufstätige möchten wissen, wie sich die unfreiwillige Auszeit auf ihren Job auswirkt.

Darf der Arbeitgeber eine Reise nach China anordnen?

"Grundsätzlich ist das möglich", sagt Eva Wißler, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Pusch Wahlig in Frankfurt. Da Arbeitgeber aber nicht nur eine Weisungsbefugnis, sondern auch eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern haben, wird man unterscheiden müssen: "Soll die Reise in die Provinz Hubei gehen, für die das Auswärtige Amt wegen des Coronavirus eine Reisewarnung ausgesprochen hat, darf der Arbeitnehmer die Reise als unzumutbar ablehnen", so die Juristin. "Soll es hingegen in eine andere, weniger betroffene Region Chinas gehen, ist der Arbeitnehmer an die Weisung seines Chefs gebunden."

Dürfen Arbeitnehmer aus Angst vor einer Infektion zu Hause arbeiten?

"Das ist nur möglich, wenn es im Betrieb bereits Home-Office-Regelungen gibt oder der Chef die Heimarbeit ausnahmsweise erlaubt", sagt Stefan Lochner, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Beiten Burkhardt in München. "Arbeitnehmer, die eigenmächtig zu Hause bleiben, müssen hingegen damit rechnen, dass der Arbeitgeber eine Abmahnung ausspricht. Wiederholt sich das Fehlverhalten, droht sogar die Kündigung."

Können Arbeitnehmer verlangen, dass ihr Chef ihnen einen Mundschutz stellt?

Das hängt von der Branche ab. Grundsätzlich gilt: Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten im Job vor ernsthaften körperlichen Bedrohungen bewahren und bei Bedarf entsprechende Schutzkleidung stellen. "Wer auf der Isolierstation eines Krankenhauses arbeitet, kann daher zweifelsohne eine Atemschutzmaske verlangen", sagt Anwältin Wißler. Anders sieht es etwa bei Verkäufern, Kellnern oder Versicherungsvertretern aus. "Sie sind im Job keiner größeren Gefahr durch das Coronavirus ausgesetzt, als im Privatleben und können deshalb keine Schutzkleidung auf Kosten des Arbeitgebers verlangen."

Dürfen Beschäftigte bei der Arbeit ihre eigene Atemschutzmaske tragen?

Mal so, mal so. Eindeutig zu bejahen ist die Frage für Hochrisikobereiche - zum Beispiel Krankenhäuser. Auch Arbeitnehmern, die keinen Kundenkontakt haben, können Arbeitgeber die Schutzmaske kaum verbieten. Ein besorgter Versicherungsmakler im Innendienst darf in seinem Einzelbüro daher tragen, was ihm Spaß macht. Etwas anderes gilt, wenn Beschäftigte im Außendienst arbeiten oder Repräsentationspflichten haben. Will etwa der Portier eines Fünf-Sterne-Hotels nur noch mit Mundschutz zum Dienst erscheinen, muss der Arbeitgeber abwägen. Wie wichtig ist das geschäftliche Interesse, Gäste nicht zu irritieren, im Vergleich zu dem Wunsch eines Arbeitnehmers, sich vor einer Infektion zu schützen? Da es bisher noch nicht so viele Corona-Infizierte in Deutschland gebe, dürfte das Arbeitgeberinteresse höher wiegen, so Rechtsanwältin Wißler. Sollte die Zahl der Infizierten jedoch sprunghaft steigen, könne sich das ändern.

Bekommen Mitarbeiter auch dann Gehalt, wenn ihr Betrieb vorübergehend geschlossen wird?

Sperrt ein Unternehmen wegen des Virus vorübergehend zu, müssen sich die Beschäftigten keine Sorgen um ihre Bezüge machen. Zwar gilt im Arbeitsrecht der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn". Von dieser Regel gibt es aber diverse Ausnahmen - etwa dann, wenn der Chef durch die Betriebsschließung selbst die Ursache für den Arbeitsausfall gesetzt hat. "Arbeitnehmer erhalten daher auch während der unerwarteten Zwangspause ihr gewöhnliches Gehalt nebst variabler Vergütungsbestandteile wie Provisionen", sagt Juristin Wißler.

Kann der Arbeitgeber verlangen, dass Mitarbeiter während dieser Zwangspause Urlaub nehmen?

Nein. "Zwar können Unternehmen durchaus Betriebsferien anordnen und die Belegschaft damit zwingen, zumindest einen Teil ihres Jahresurlaubs zu einer ganz bestimmten Zeit zu nehmen", sagt Arbeitsrechtlerin Wißler. "Das aber ist nur mit einer angemessenen Ankündigungsfrist möglich." Sperrt der Arbeitgeber wegen des Virus kurzfristig den Betrieb zu, hat das also keine Auswirkungen auf die Urlaubsansprüche der Belegschaft.

Wann können Berufstätige in Quarantäne gesteckt werden?

Wenn es erforderlich ist, um gefährliche Infektionskrankheiten zu verhüten oder zu bekämpfen. In diesem Fall erlaubt das Infektionsschutzgesetz die Absonderung (Quarantäne) von infektiösen oder vermutlich infektiösen Personen, und zwar so lange, bis der Verdacht geklärt ist oder von dem Erkrankten keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht. Meist sind die Gesundheitsämter für eine solche Anordnung zuständig. Allerdings variieren die Regelungen je nach Bundesland.

Wer bezahlt in einer solchen Konstellation den Lohnausfall?

Letzten Endes muss die Behörde, die die Quarantäne angeordnet hat, die Kosten übernehmen. Das bedeutet allerdings nicht, dass die betroffenen Arbeitnehmer komplizierte Anträge stellen müssen, um an ihr Geld zu kommen. Vielmehr zahlt der Arbeitgeber ihnen bis zu sechs Wochen lang ihr reguläres Gehalt - und holt sich das Geld seinerseits vom Gesundheitsamt zurück. Erst wenn die Quarantäne länger als sechs Wochen dauert, erhalten die Betroffenen direkt Geld vom Amt - und zwar in Höhe des Krankengeldes, das auch die gesetzliche Krankenkasse zahlen würde: Das sind 70 Prozent des Bruttogehalts, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettogehalts. Zudem ist die Summe auf 109,38 Euro pro Tag gedeckelt (Stand 2020).

Sonderregeln gelten für Selbständige. Auch sie haben zwar einen Anspruch auf Ersatz entgangener Honorare. In Ermangelung eines Arbeitgebers müssen sie sich aber mit der Behörde in Verbindung setzen. Dafür haben sie maximal drei Monate Zeit. Die Frist läuft ab dem ersten Tag der Quarantäne.

Gelten dieselben Regeln auch für Berufstätige, die im Ausland festsitzen?

Diese Frage stellen sich nicht nur die deutschen Touristen, die im Hafen von Yokohama auf ihrem Kreuzfahrtschiff gefangen sind. Auch Juristen tun sich schwer damit, eine eindeutige Antwort zu finden. Zwar hat die WHO die Coronakrise inzwischen zur internationalen Notlage erklärt und angekündigt, sie wolle Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus global koordinieren. "Dennoch kommt die Anwendung des deutschen Infektionsschutzgesetzes wohl nicht infrage, wenn eine ausländische Behörde die Quarantäne angeordnet hat", sagt Katja Giese, Partnerin bei Kliemt-Arbeitsrecht in München. Hoffnungslos ist die Lage trotzdem nicht, denn das BGB schreibt vor: Arbeitnehmer, die aus persönlichen, nicht verschuldeten Gründen vorübergehend nicht arbeiten können, sind erst einmal weiter zu bezahlen. "Damit ist das Salär in der Regel zumindest für fünf bis zehn Tage gesichert", so Giese. Ausnahmsweise könne eine Zahlungspflicht sogar noch deutlich länger bestehen - zum Beispiel, wenn ein behördliches Verbot den Betreffenden an der Arbeit hindert. "Diese Sonderregel dürfte auch bei internationalen Verboten greifen, vor allem, wenn es sich um eine anerkannte Organisation wie die WHO handelt."

Eindeutig ist die Rechtslage bei nachgewiesenen Infektionen. "Kranke Arbeitnehmer erhalten - unabhängig von etwaigen Quarantäne-Maßnahmen - ihr Gehalt sechs Wochen lang in voller Höhe und können sich die wegen der Krankheit verlorenen Urlaubstage gutschreiben lassen, so Rechtsanwalt Lochner.

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