Süddeutsche Zeitung

Corona-Regeln:Kündigung wegen Quarantäne ist unzulässig

Ein Beschäftigter hält die vorgeschriebene Quarantäne ein und kassiert dafür die Kündigung - das geht so nicht, urteilte das Arbeitsgericht Köln und erklärte die Kündigung für unwirksam. Der Fall: Ein Arbeitnehmer hatte im vergangenen Oktober vom Gesundheitsamt die Anweisung bekommen, zu Hause zu bleiben. Der Bruder seiner Freundin war positiv getestet worden. Darüber informierte er seinen Arbeitgeber, einen kleinen Dachdeckerbetrieb. Doch der Chef vermutete, dass der Mann sich nur vor der Arbeit drücken wolle, und verlangte eine schriftliche Bestätigung vom Gesundheitsamt. Als die nach ein paar Tagen immer noch nicht vorlag, folgte die Kündigung. Das Gericht betrachtet dieses Vorgehen als "sittenwidrig und treuwidrig". Der Arbeitnehmer habe sich lediglich an die behördliche Quarantäne-Anordnung gehalten. Erschwerend komme hinzu, dass der Vorgesetzte den Beschäftigten ausdrücklich aufgefordert hatte, entgegen der Quarantäne-Anweisung im Betrieb zu erscheinen. Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden. (Az.: 8 Ca 7334/20)

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