Eine Grundschullehrerin aus Hessen muss auch ohne ausgefeilten Hygieneplan an ihre Schule zurückkehren. Das Frankfurter Verwaltungsgericht lehnte ihr Eilrechtsschutzbegehren ab. Die verbeamtete Lehrerin wollte verhindern, dass sie zum Präsenzunterricht herangezogen wird. Sie argumentierte, Land und Schulamt hätten bisher keinen hinreichenden Hygieneplan und kein Arbeitsschutzkonzept vorgelegt. Die Kammer sah das anders: Die betreffende Schule habe sehr wohl Vorkehrungen getroffen, "um eine Gefährdung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte hinreichend zu minimieren". Die Antragstellerin könne nicht erwarten, "mit einem bis ins Letzte ausgefeilten Hygieneplan eine Null-Risiko-Situation in der Schule anzutreffen".
Dabei handelt es sich zwar um eine Einzelfallentscheidung, sie dürfte aber bundesweit in ähnlichen Fällen Beachtung finden. (Az. 9 L 1127/20.F)