Bildungsurlaub:Frisches Wissen nach Gusto

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Bildungsurlaub lohnt sich, doch das übersehen viele

Laut Gesetz haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland Anspruch auf fünf bis zehn Tage zusätzlichen Bildungsurlaub - zumindest in 14 von 16 Bundesländern. Bayern und Sachsen sind die Ausnahmen.

Doch nur wenige Beschäftigte nutzen diese Chance, viele Berufstätige wissen gar nichts von der Möglichkeit. Dabei reichen die Angebote von Fachseminaren, zum Beispiel aus dem Bereich Controlling, bis hin zu Präventionskursen wie Yoga oder Fastenwandern. "Diese Kurse können weltweit und zum Teil auch online stattfinden und müssen nicht unbedingt etwas mit dem Beruf zu tun haben", sagt Lara Körber vom Berliner Start-up A-Z Bildungszeit. Das Start-up betreibt die Online-Plattform Bildungsurlauber.de, über die Anbieter ihre Seminare veröffentlichen können.

Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Ebenso die Frage, welche Form des Bildungsurlaubs anerkannt ist. "Deshalb ist es wichtig, sich vorab genau anzuschauen, was in dem Gebiet, in dem man arbeitet, gilt", sagt Till Bender, Sprecher der Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). In Bayern und Sachsen gibt es kein Anrecht auf Bildungsurlaub, trotzdem könne man hier seinen Arbeitgeber fragen, ob eine Unterstützung möglich ist, sagt Lara Körber. Ein Argument dafür kann sein, dass das frisch erworbene Wissen auch dem Unternehmen dient.

Portale wie Info Web Weiterbildung des DIPF Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation (www.iwwb.de) oder DGB-Bildungswerk.de helfen dabei, sich einen guten Überblick zum Thema verschaffen. Zudem sollte man darauf achten, dass der Bildungsträger oder der Kurs zertifiziert ist. In jedem Bundesland gibt es unterschiedliche Fristen, bis wann man den Antrag auf Bildungsurlaub beim Arbeitgeber eingereicht haben muss.

Einfach ablehnen können Arbeitgeber den Bildungsurlaub in der Regel nicht. Es gebe festgelegte Gründe, so Till Bender: Etwa, wenn ein Drittel der Beschäftigten in dem Jahr bereits Bildungsurlaub genommen hat, dann kann man imselben Jahr keinen mehr beantragen, aber einen anderen Zeitraum wählen.

© SZ vom 07.05.2021 / Bernadette Winter/DPA - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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