Bewerbungsgespräch:Wer kommt für die Reisekosten auf?

Die Bewerbung war erfolgreich, der Termin zum Vorstellungsgespräch ist ausgemacht. Doch wer kommt für Anreise und Übernachtungskosten auf? Zwar regelt ein Gesetz die Übernahme - doch es gibt eine Reihe von Ausnahmen.

SZ-Leser Katrin S. fragt:

Ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch in einem Bundesministerium in Berlin. Der Termin ist morgens um neun Uhr angesetzt. Da ich in Erlangen wohne, muss ich am Vorabend mit der Bahn anreisen und in einem Hotel übernachten, falls ich nicht bei Bekannten unterkomme. Ich habe das Thema Kostenübernahme im Vorfeld nicht thematisiert, weil ich davon ausging, dass solche Fahrten bezahlt werden. Nun erzählte mir eine Kollegin, dass sie bei einem Termin in einem anderen Ministerium keine Reisekosten erstattet bekam. Kann das sein?

Ina Reinsch antwortet:

Liebe Frau S., die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch ist ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu Ihrem neuen Job. Wenn die in Aussicht genommene Stelle allerdings weit von Ihrem jetzigen Wohnort entfernt liegt, können schnell hohe Kosten entstehen.

Grundsätzlich muss diese der potenzielle neue Arbeitgeber übernehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich auf eine Stellenanzeige oder auf eigene Initiative hin beworben haben oder ob der Arbeitgeber Sie schriftlich oder telefonisch zum Bewerbungsgespräch eingeladen hat.

In der Regel zahlt er die Aufwendungen für die Fahrt sowie die Verpflegung. Übernachtungskosten übernimmt er meist dann, wenn es Ihnen aufgrund der großen Entfernung nicht zumutbar ist, an einem Tag hin- und zurückzureisen. Sie können allerdings nicht erwarten, dass der potenzielle Arbeitgeber einen teuren Flug oder eine Bahnfahrt erster Klasse bezahlt. Die Kosten sollten sich im angemessenen Rahmen halten und orientieren sich an der ausgeschriebenen Position.

Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es wichtig, diese Punkte im Vorfeld zu klären. Fragen Sie also nach, welche Art der Anreise der Arbeitgeber bereit ist zu übernehmen und in welchem finanziellen Rahmen sich eine Hotelübernachtung halten darf. Gerade größere Arbeitgeber haben bisweilen mit Hotels eigene Konditionen ausgehandelt, zu denen Sie dort einchecken können.

Einzig dann, wenn der neue Arbeitgeber vorher darauf hingewiesen hat, dass er keine Reisekosten übernimmt, bleiben Sie darauf sitzen. Das muss er aber schon in der mündlichen oder schriftlichen Einladung deutlich gemacht haben. Schweigt er dazu, können Sie davon ausgehen, dass er die anfallenden Ausgaben übernimmt. Im Vorstellungsgespräch darf er die Übernahme nicht mehr ablehnen.

Ich habe für Sie in Berlin bei einigen Ministerien stichprobenartig angefragt, wie diese die Kostenübernahme geregelt haben - und recht unterschiedliche Antworten erhalten. Das Bundesverkehrsministerium beispielsweise übernimmt ebenso wie das Bundesfinanzministerium 50 Prozent der nachgewiesenen Fahrtkosten für ein Bahnticket zweiter Klasse, bei Flugreisen die Hälfte eines Touristen- oder Economy-Tickets. Übernachtungskosten oder -zuschüsse werden dagegen nicht gewährt.

Das Bundesinnenministerium ersetzt die entstandenen notwendigen Fahrtkosten voll, und zwar für die billigste Fahrkarte in der niedrigsten Klasse für den kürzesten Reiseweg. Flugkosten werden bis zur Höhe des Betrags erstattet, der bei einer Landreise bezahlt würde. Ist eine Übernachtung notwendig, erhalten die Bewerber einen Zuschuss von 13 Euro, der auf bis zu 26 Euro erhöht werden kann.

Alle Ministerien gaben an, bereits in der Einladung auf die Möglichkeit und den Umfang der Erstattung der Reisekosten hinzuweisen.

Haben Sie auch eine Frage zu Bewerbung, Berufswahl, Etikette, Arbeitsrecht, Karriereplanung oder Führungsstil? Schreiben Sie ein paar Zeilen an coaching@sueddeutsche.de. Unsere sechs Experten beantworten ausgewählte Fragen im Wechsel. Ihr Brief wird selbstverständlich anonymisiert.

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