Frage an den SZ-Jobcoach:Wie bewirbt man sich nach einer Drogentherapie?

Frage an den SZ-Jobcoach: Wie helfe ich meinem Kind bei der Bewerbung? Der Jobcoach weiß Rat.

Wie helfe ich meinem Kind bei der Bewerbung? Der Jobcoach weiß Rat.

(Foto: Jessy Asmus)

Die Karriere seines Sohnes begann mit Schwierigkeiten. Nun will Leser Werner H. wissen, wie er dem 22-Jährigen beim Bewerben helfen kann.

SZ-Leser Werner H. fragt: Unser Sohn ist 22 Jahre alt, hat nach vielen Schulwechseln die Mittlere Reife geschafft und vor Kurzem in der Probezeit seine Lehrstelle zum Automobilkaufmann verloren. Er gestand uns seine Kokainsucht und beginnt in Kürze auf eigenen Wunsch eine stationäre Therapie. Gerne würde er sich dann nochmals um eine Ausbildung als Automobilkaufmann bewerben. Ich helfe ihm bei den Bewerbungsunterlagen und frage mich schon jetzt: Wie sollten Lebenslauf und Anschreiben aussehen, damit er Chancen auf ein Vorstellungsgespräch hat?

Christine Demmer antwortet:

Lieber Herr H., der Lebenslauf muss der Wahrheit entsprechen. Daher muss er die begonnene Ausbildung zum Automobilkaufmann enthalten, samt dem Hinweis, dass das Ausbildungsverhältnis vom Betrieb beendet wurde. Eine kurze Begründung hierfür muss sowohl in den Lebenslauf als auch in das Anschreiben. Angaben zu längeren Klinikaufenthalten, hier also der stationären Therapie, sind hingegen nicht vorgeschrieben. Ihr Sohn könnte erwähnen, dass er in diesem Zeitraum eine Erkrankung behandeln ließ, von der er inzwischen vollständig genesen ist (wenn das den Tatsachen entspricht).

Geheimnistuerei ist an dieser Stelle nicht zweckdienlich. Lücken im Lebenslauf laden allenfalls zu Spekulationen ein. Die meisten Recruiter empfinden es darüber hinaus als Zumutung, einem Kandidaten erst im Gespräch die Fakten aus der Nase ziehen zu müssen. Bewerbungen mit unvollständigen Lebensläufen landen daher ziemlich sicher in der Mappe mit der Aufschrift "Absagen".

Nur wie erklärt Ihr Sohn, was er zuletzt getan hat? Von Rechts wegen ist er nicht verpflichtet, die Drogentherapie zu erwähnen. Also muss die offensichtliche Lücke anders gefüllt werden. Ich rate dazu, so nahe wie möglich an der Wahrheit zu bleiben. Denn wenn er im Vorstellungsgespräch gefragt wird, was er in dieser Zeit getan hat - und das wird er! -, läuft er Gefahr, sich in Schwindeleien zu verstricken, die irgendwann auffliegen. Und das war's dann mit dem zweiten Anlauf.

"Nichts" getan zu haben, kommt auch nicht gut an. Schließlich hätte Ihr Sohn ja jobben oder sich um eine neue Lehrstelle bemühen können. Bei der Erwähnung von als Praktikum deklarierten Auslandsaufenthalten erwacht der Detektiv im Recruiter, damit wäre ich also auch vorsichtig. Personaler schätzen es, wenn ein Bewerber im Vorstellungsgespräch mit offenen Karten spielt. Stricken Sie lieber um die Erkrankung eine plausible Legende. Krank ist krank - eine Lüge ist das nicht.

Diese Empfehlung betrifft sowohl den Lebenslauf als auch das Anschreiben - falls überhaupt ein solches erwartet wird. Denn in der Regel bewirbt man sich heute online, wobei oft auf ein formelles Anschreiben verzichtet wird. Stattdessen werden die Bewerber gebeten, ihre Motivation und besonderen Vorzüge in einem kurzen Text zu beschreiben. In dieses Motivationsschreiben gehört nun alles, was den Arbeitgeber erkennen lässt, dass er einen geläuterten und vielversprechenden Auszubildenden erwarten kann. Mit Interesse am Beruf (woran festgemacht?), Einsatzbereitschaft (wo schon mal gezeigt?) und Einsicht in frühere Fehler. Falls ein Anschreiben verlangt wird, kann es eine Kurzfassung dieses Werbetextes in eigener Sache enthalten.

Hilfreich wäre, wenn Ihr Sohn seiner Bewerbung ein oder zwei Empfehlungsschreiben von Unternehmern oder Managern beifügen könnte, die sein persönliches Wachstum in und nach der Erkrankung bezeugen können. Die Referenzgeber sollten dabei vom Arbeitgeber als "satisfaktionsfähig" eingestuft werden. Vom herzzerreißenden Appell eines Verwandten, "bitte geben Sie dem Jungen eine Chance", sehen Sie lieber ab.

Christine Demmer arbeitet als Coach und Autorin vor allem zu Personal- und Managementthemen in Deutschland und Schweden.

Ihre Frage an den SZ-Jobcoach

Haben Sie auch eine Frage zu Berufswahl, Bewerbung, Etikette oder Arbeitsrecht? Dann schreiben Sie ein paar Zeilen an coaching@sueddeutsche.de. Unsere Experten beantworten ausgewählte Fragen. Ihr Brief wird anonymisiert.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: